Mit fremden Marken werben – Was erlaubt und was verboten ist (2024)
13.09.2022
Markenrechte und Werbung sind eine brisante Angelegenheit, die für Online-Händler leicht zur Abmahnung führen kann. Folgende Grundsätze sollten beachtet werden, wenn mit fremden Marken im eigenen Shop für das Sortiment geworben wird.
Inhaltsverzeichnis
Verboten: Markennamen in den Meta-Daten
In den Google-Suchergebnissen, aber auch fürs Ranking von Bedeutung sind die Meta-Daten. Fremde Marken dürfen dort ohne Einverständnis des Markenrechtinhabers nicht verwendet werden.Verboten: Weiße Schrift auf weißem Grund
Auf der Internetseite dürfen Markennamen auch nicht in weißer Schrift auf weißem Grund verwendet werden, um das Ranking zu verbessern.Verboten: Irreführung mit Marken
Wird eine Marke im Titel und im Teaser verwendet, weist der Text dann allerdings auf ein Konkurrenzprodukt hin oder wird dieses sogar im Shop verkauft, ist dies unzulässig und ein Verstoß gegen das Markenrecht.Verboten: Marke in der URL
Firmennamen und Marken dürfen nicht in der Internetadresse einer Webseite, der URL verwendet werden und beim Seitenbesucher den Eindruck erwecken, dass der Markeninhaber etwas mit dem Inhalt der Webseite zu tun, bzw. die Verwendung erlaubt hat.Noch heute mit dem eigenen Shop starten – kostenlos & unverbindlich!
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