Mit fremden Marken werben – Was erlaubt und was verboten ist (2024)

Erstellt am: 13.09.2022
zuletzt geändert am: 05.03.2024

Markenrechte und Werbung sind eine brisante Angelegenheit, die für Online-Händler leicht zur Abmahnung führen kann. Folgende Grundsätze sollten beachtet werden, wenn mit fremden Marken im eigenen Shop für das Sortiment geworben wird.

Verboten: Markennamen in den Meta-Daten

In den Google-Suchergebnissen, aber auch fürs Ranking von Bedeutung sind die Meta-Daten. Fremde Marken dürfen dort ohne Einverständnis des Markenrechtinhabers nicht verwendet werden.
 

Verboten: Weiße Schrift auf weißem Grund

Auf der Internetseite dürfen Markennamen auch nicht in weißer Schrift auf weißem Grund verwendet werden, um das Ranking zu verbessern.
 

Verboten: Irreführung mit Marken

Wird eine Marke im Titel und im Teaser verwendet, weist der Text dann allerdings auf ein Konkurrenzprodukt hin oder wird dieses sogar im Shop verkauft, ist dies unzulässig und ein Verstoß gegen das Markenrecht.
 

Verboten: Marke in der URL

Firmennamen und Marken dürfen nicht in der Internetadresse einer Webseite, der URL verwendet werden und beim Seitenbesucher den Eindruck erwecken, dass der Markeninhaber etwas mit dem Inhalt der Webseite zu tun, bzw. die Verwendung erlaubt hat.
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Das ist erlaubt

Fremde Markennamen auf der eigenen Webseite zu benutzen, ist allerdings nicht grundsätzlich verboten. Immer dann, wenn der Einsatz beschreibend erfolgt – zum Beispiel, um die Marke eines Artikels zu nennen oder wenn es sich bei der geschützten Marke um einen allgemein üblichen Begriff handelt, der auch in anderem Zusammenhang Sinn ergibt. Auch dann, wenn eine Marke dekorativ, redaktionell oder im Rahmen von Vergleichen genannt wird, ist die Verwendung zulässig. Keine unrechtmäßige Verwendung einer Marke liegt vor, wenn auf eine markenrechtlich geschützte Webseite verlinkt wird. Generell wird die Nutzung von fremden Marken- oder Firmennamen zum Problem, wenn sie den eigenen Absatz verbessern sollen. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollten Online-Händler sich vor der Verwendung geschützter Markennamen die Erlaubnis des Markeninhabers oder den Rat eines Anwalts einholen.

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