Schutz vor Abmahnung – Einigung auf Gesetzesentwurf
24.07.2020
Im Mai 2019 wurde von der Regierung beschlossen, dem Abmahnmissbrauch mit einem Gesetzesentwurf entgegenzutreten. Nachdem es nun lange nichts Neues gab, gibt es endlich eine Einigung der Koalitionsfraktionen. Direkt nach der Sommerpause soll der Gesetzesentwurf festgemacht werden. Initiiert wurde der Entwurf durch eine Bundestagspetition von Vera Dietrich im Jahr 2018., in der gefordert wurde, die Anforderungen an die Abmahnberechtigung zu erhöhen.
Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
Mit dem neuen Gesetz sollen verschiedene Maßnahmen etabliert werden, die missbräuchliche Abmahnungen eindämmen. Diese zielen in erster Linie darauf ab, diese finanziell weniger attraktiv zu machen. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem:- Der Gerichtsstand darf nicht mehr frei gewählt werden (fliegender Gerichtsstand).
- Abmahnberechtigungen werden reguliert.
- Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen sind gesetzlich verboten.
- Die formalen Anforderungen an eine Abmahnung werden erhöht
- Bei unberechtigten Abmahnungen kann der Abgemahnte Gegenansprüche geltend machen.
- Hinsichtlich der Erstattung der Abmahnkosten werden Änderungen eingeführt.
- An die Vereinbarung von Vertragsstrafen werden konkretere Vorgaben gemacht.
- Der gerichtliche Streitwert bei unerheblichen Verstößen wird generell auf 1.000 Euro begrenzt.