Mehrwertsteuersenkung – Hier lauern rechtliche Fallen
25.06.2020
Bis zum 01.07.2020 und der ab dann geltenden Mehrwertsteuersenkung haben Händler noch einiges zu tun. Die Steuersätze müssen angepasst und die für die befristet geltende Maßnahme beste Preisstrategie muss gefunden werden. Doch es gibt noch weitere Überlegungen, eine davon betrifft die Änderung der Rechtstexte.
Rechtstexte anpassen?
Sind in den AGB, Kundeninformationen oder an anderen Stellen konkrete Angaben zur Steuer gemacht, müssen diese angepasst werden. Sind die Texte ohnehin gehalten, zum Beispiel mit dem Hinweis, dass alle Produktpreise die Steuern bereits enthalten (B2C) muss nichts getan werden, denn dies gilt für den gesenkten Satz weiterhin.Vorsichtig Abmahngefahr
Sollten Online-Händler tatsächlich Angaben zur Höhe des Mehrwertsteuersatzes in ihren Rechtstexten hinterlegt haben, müssen diese zwingend bis zum 01. Juli 2020 auf die aktuellen Sätze geändert werden. Dazu ist es erforderlich, die gesamte Shop-Seite zu durchforsten, um nichts zu übersehen. Müssen die Texte aufgrund detailliertere Angaben geändert werden, sollte dies nicht ohne Rücksprache geschehen, damit sich keine abmahnfähigen Fehler einschleichen.Mehrwertsteuerangabe ist überflüssig
Was viele Händler offensichtlich nicht wissen: Es ist keinesfalls erforderlich, den regulären Mehrwertsteuersatz in Zahlen anzugeben. So finden sich Formulierungen wie:- Alle Preise inklusive 19 % (bzw. 7 %) Mehrwertsteuer
- Die Produktpreise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % (7%).
- Auf die Produkte wird eine Mehrwertsteuer von 19 % (7 %) erhoben.