Stornierung nach Vertragsabschluss durch den Online-Händler

Erstellt am: 15.05.2019
zuletzt geändert am: 25.08.2022

Hat ein Käufer durch den Kauf einer Ware mit dem Online-Händler einen Kaufvertrag abgeschlossen, dann ist dieser bindend und zwar für beide Seiten. Während der Käufer zum Widerruf berechtigt ist, kann ein Händler den Vertrag nicht so einfach stornieren.

Wann darf der Händler stornieren?

Damit ein Online-Händler überhaupt die Möglichkeit hat, einen Online-Kauf zu stornieren, muss eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Es liegt noch kein abgeschlossener Kaufvertrag vor.
  • Der Händler hat seine Willenserklärung zum Vertrag fristgerecht und wirksam angefochten.
  • Der Händler kann die Ware nicht liefern.
Auch wenn diese Gründe gar nicht so unwahrscheinlich klingen – es ist längst nicht gesagt, dass sich der Online-Händler auf einen davon berufen und den Kauf von sich aus stornieren kann. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, regelt das Gesetz.

Stornierung durch Vorbehalt in den AGB

Grundsätzlich kommt ein Vertrag zwischen zwei Parteien erst dann zustande, wenn Käufer wie Verkäufer ihre Willenserklärung abgegeben haben. Der Käufer tut dies durch den Kauf der Ware, der Händler hat diesbezüglich verschiedene Möglichkeiten, die in den AGB festgelegt werden können:
  • Zahlt der Käufer per PayPal oder Kreditkarte, kann er sich darauf verlassen, dass der Kaufvertrag damit wirksam abgeschlossen ist – der Händler kann nicht stornieren und sich dabei darauf berufen, dass es ja noch gar keinen Vertrag gäbe.
  • Ist in den AGB festgelegt, dass nach der Bestellung eine Bestellbestätigung versendet wird, der Verkauf aber erst mit der Versandbestätigung zustande kommt, hat er die Möglichkeit, nach der Bestellung zu stornieren.

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Irrtum nach § 119 BGB

Laut BGB kann ein Irrtum, zum Beispiel in Bezug auf Inhalt des Angebots oder den Preis, einen abgeschlossenen Kaufvertrag anfechten. Liegt ein Preisfehler vor, muss umgehend storniert werden und zwar innerhalb von 10 bis 14 Tagen. Ein Irrtum hinsichtlich der Lieferbarkeit eines Artikels, zum Beispiel durch einen fehlerhaften Eintrag im Lieferbestand ist dagegen kein Anfechtungsgrund. Denn er Irrtum entsteht vor Abschluss des Vertrages und liegt in der Verantwortung des Händlers.

Lieferung unmöglich

Ist es dem Händler unter keinen Umständen möglich, den bestellten Artikel zu liefern, darf er ebenfalls stornieren. Allerdings reicht ein kurzfristiger Verfügbarkeitsmangel nicht aus, das Produkt muss dauerhaft nicht lieferbar sein – und das nicht nur beim betreffenden Händler, sondern generell. Dieser Stornierungsgrund ist bei Neuwaren fast ausgeschlossen und liegt lediglich bei seltenen Produkten vor.

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