Steuerhinterziehung – was Online-Händler vermeiden sollten

Erstellt am: 20.12.2018
zuletzt geändert am: 20.12.2018

 

Es gibt einige Tricks, die dazu führen, die Steuerlast zu mindern. Das kann sich gut auf die Gewinne auswirken. Wer allerdings bei einer konkreten Steuerhinterziehung erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Fehler verschweigen

Falsche Angaben in der Steuerklärung kommen vor und sind im Grunde genommen nicht weiter tragisch. Problematisch wird es, wenn die Fehler nicht ans Finanzamt in Form einer berichtigten Steuerklärung gemeldet werden. Sobald ein Fehler bemerkt wird, sollte sofort das zuständige Finanzamt informiert werden.

Fragwürdige Kontobewegungen

Bareinzahlungen machen das Finanzamt schnell misstrauisch, es wittert Schwarzarbeit, bzw. Schwarzhandel. Das gilt nicht nur für das Geschäftskonto, denn bei einer Prüfung werden alle Konten vom Buchprüfer unter die Lupe genommen.

Schummeln? Besser nicht!

Das Bankgeheimnis tritt hier außer Kraft. Kreditinstitute sind zur Offenlegung der Daten verpflichtet.

Schummeln? Besser nicht!

Wenn das Verhältnis zwischen Wareneinkauf und Verkauf nicht stimmt, wittert das Finanzamt ebenso irgendwann Schummelei. Sind die Einkauf- und Verkaufsvorgänge nicht lückenlos dokumentiert und erklärbar, wird auch hier schnell Schwarzhandel vermutet – und der ist strafbar.

Briefkastenfirmen

Wer denkt, eine Briefkastenfirma in einem der als Steueroasen bekannten Länder wäre eine gute Idee, irrt sich. Denn laut deutschem Recht ist der Firmensitz dort, wo auch der reale Firmenstandort ist. Wer hier trickst gerät schnell unter den Verdacht der Geldwäsche.

Verjährungsfristen beachten!

Die Verjährungsfrist für Steuerbescheide dauern fünf Jahre oder länger. Eine Steuerhinterziehung kann auch dann noch geahndet werden, wenn sie bereits 10 Jahre zurückliegt, zum Beispiel wenn das Finanzamt schon mehrfach absichtliche Falschangaben und Ungereimtheiten entdeckt hat. Gegen den Steuerbetrug mit der Umsatzsteuer, der vor allem auf Marktplätzen mehrere hundert Millionen Euro betragen soll, geht die EU bereits ab 1. Januar 2019 mit einem neuen Gesetz vor. Doch auch einzelne Online-Händler sollten darauf achten, dass mit ihrer Steuer alles stimmt und nicht tricksen, sondern lieber die legalen Möglichkeiten zur Steuereinsparung nutzen.

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