Skonto-Regeln im Online-Shop

Erstellt am: 20.04.2019
zuletzt geändert am: 20.04.2019

 

Durch die Gewährung eines Skontos – also eines Zahlungsnachlasses – sollen Kunden dazu motiviert werden, ihre Rechnungen besonders schnell zu bezahlen. Dies kann auch im Online-Shop Sinn machen, um möglichst wenig offene Forderungen in der Buchhaltung zu haben.

Was ist Skonto?

Skonto ist ein Preisnachlass, der als Belohnung für eine schnelle Bezahlung der Rechnung gewährt wird. Der Rechnungssteller – in diesem Fall der Online-Händler gewährt den Rabatt auf die Kaufsumme, wenn eine von ihm genannte Zahlungsfrist (meist 7 bis10 Tage) eingehalten, bzw. unterschritten wird. Auf der Rechnung für den Kunden muss folgendes zu finden sein:
  • Die Skontofrist so wie die Höhe des Skontosatzes in %
  • Die Höhe des Rabatts als Skontobetrag

Berechnungsgrundlage für den Skonto

Die Höhe des Skontos liegt im Ermessen des Händlers, üblich sind Sätze von 2 bis 3 %. Einen gesetzlichen Anspruch auf Skonto gibt es nicht, ob ein Online-Händler beim Rechnungskauf einen Nachlass für schnelle Zahlung gewährt, entscheidet er selbst.

Berechnungsgrundlage für den Skonto

Als Berechnungsgrundlage für den Skonto ist der Bruttoumsatz, also die Rechnungssumme inklusive Umsatzsteuer. Dies ist für private Endverbraucher Pflicht, für gewerbliche Kunden darf der Nachlass auch auf den Nettobetrag gewährt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Skonto und Rabatt?

Im Grunde genommen ist auch der Skonto eine Art Rabatt, der sich allerdings im Gegensatz zu klassischen Rabatten nicht auf die Menge oder ein bestimmtes Produkt auf die Zeit bezieht. Durch dies Preisreduzierung wird der Kunde dazu bewegt, die Rechnung für seinen Einkauf schneller zu bezahlen.

Skonto bei Vorkasse

Skonto bzw. ein Preisnachlass darf auch für die Nutzung einer bestimmten Zahlungsweise, zum Beispiel der Vorauskasse gewährt werden. Allerdings müssen in diesem Fall die Regelungen des Surcharging-Verbots, das im Januar 2018 in Kraft getreten ist, eingehalten werden. Dieses besagt, dass Online-Händler den Käufer einen Anreiz für bestimmte Zahlungsmethoden geben darf, allerdings müssen die vom Surcharging-Verbot betroffenen Zahlungsmittel wie Kreditkarte, Sepa-Überweisung und Sepa-Lastschrift grundsätzlich ohne Gebühren angeboten werden.

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