Multirabatt-Artikel eBay – Abmahngefahr bei Fehlen der Gesamtpreisangabe

Erstellt am: 27.02.2020
zuletzt geändert am: 27.02.2020

 

Online-Händler sind laut Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet, für Waren den Gesamtpreis anzugeben. Fehlt dieser, ist der Verstoß abmahnfähig. Gerade bei eBay gibt es hier ein Risiko. Bei Multirabattartikeln ist es technisch nicht möglich, den Gesamtpreis anzeigen zu lassen.

Gesamtpreisangabe nach PAngV

Im § 1, Abs. 1 PAngV ist festgelegt, dass für den Käufer eines Produktes bereits vor dem Kauf, aber spätestens beim Bestellvorgang der Gesamtpreis der Ware inklusive Umsatzsteuer und weiterer Preisbestandteile angezeigt werden muss. Der Gesamtpreis ist damit das tatsächliche Geld, das der Käufer bezahlen muss, um eine Ware geliefert zu bekommen. Weitere Vorgaben sind die Befolgung der Grundsätze von Preisklarheit und Preiswahrheit. Der Preis muss dem jeweiligen Angebot eindeutig zuzuordnen und leicht und deutlich auffindbar sein und das vor dem Kauf.

Multirabatt-Angebote bei eBay

Multirabattangebote auf dem Marktplatz eBay ermöglichen es dem Online-Händler Mengenrabatte, gestaffelt nach Anzahl des gekauften Artikels anzugeben. Damit geben Händler für den Käufer attraktive Anreize. Dem Kunden werden unterschiedliche Verkaufseinheiten eines Produktes angeboten, die Bewerbung erfolgt mit separaten Schaltflächen, so dass jede Rabattstufe als eigenständiges Angebot steht.

Gesamtpreisanzeige für Multirabatte-Angebote bei eBay

Die Anzeige auf eBay für diese Artikelform ist technisch so gestaltet, dass der Gesamtpreis sowohl auf der Artikelseite wie auch beim Klick auf die Angebotsbox fehlt, der Kunde sieht jeweils nur den Einzelpreis pro Artikel. Dies widerspricht eindeutig dem § 1, Abs. 1 PAngV, dies wiederum heißt: Die Abmahner sind nicht mehr weit.

Lösungsvorschläge – so lassen sich Abmahnungen umgehen

Obwohl dieses Problem bereits publik ist, gibt es bislang noch keine verbindliche Klärung darüber, ob die Gerichte die fehlerhafte Darstellung auf eBay als Wettbewerbsverstoß behandeln.

Lösungsvorschläge – so lassen sich Abmahnungen umgehen

Bieten Online-Händler Multirabatt-Artikel auf eBay an, sollten sie aufgrund der unklaren Rechtslage vorerst auf diese Angebote komplett verzichten. Denn selbst eine Angabe des Gesamtpreises in der Artikelbeschreibung erfüllt nicht die Vorgaben der PAngV nach Preisklarheit und Preiswahrheit. Quelle: it-recht-kanzlei.de

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