Mindestbestellwert: Notwendig oder entbehrlich?

Erstellt am: 28.04.2017
zuletzt geändert am: 28.04.2017

 

Für Shopbetreiber können Einkäufe im Wert von 1,99 Euro ärgerlich sein. Immer wieder kommt es vor, dass Kunden einzelne niedrigpreisige Artikel online bestellen, obwohl die Versandkosten teilweise sogar um ein Vielfaches teurer sind. Für den Händler bedeuten solche Bestellungen aber in erster Linie eines: Einen Aufwand, dem nur ein minimaler Ertrag gegenüberstehen. Nach Abzug der Gemeinkosten bleibt von der vermeintlichen Marge oft nicht mehr viel übrig. Früher oder später kommt deshalb vielen Shopbetreibern die Einführung eines Mindestbestellwerts in den Sinn. Dies kann Vorteile haben, wirkt sich aber mitunter auch negativ aus.

Entscheidung zum Mindestbestellwert: Ja oder Nein?

Es gibt einige Aspekte, die gegen die Einführung eines Mindestbestellwerts sprechen:
  • Möglicherweise erhöht sich Ihre Kaufabbruchquote, weil viele Kunden den Mindestbestellwert erst im Warenkorb bemerken, wenn sie mit einem niedrigpreisigen Artikel den Checkout starten wollen.
  • Kunden, die einen niedrigpreisigen Artikel unbedingt bei Ihnen bestellen möchten, sind gezwungen, ihrer Bestellung weitere Artikel hinzuzufügen. Dies kann eine negative Nutzererfahrung bedeuten.
  • Viele Kunden empfinden einen Mindestbestellwert als negativ und verlassen den Shop sofort wieder, wenn sie darüber informiert werden. Dies gilt umso mehr, wenn Ihr Sortiment in verschiedensten anderen Onlineshops ohne Mindestbestellwert erhältlich ist.
Der Vorteil ist hingegen, dass Ihr Administrationsaufwand unabhängig vom Einkaufswert immer abgedeckt ist.

Warum die meisten auf den Mindestbestellwert verzichten

Hinweis: Möchten Sie in Ihrem apt-shop einen Mindestbestellwert einführen, so hinterlegen Sie diesen in den Einstellungen zu den Kundengruppen. Sie können auch unterschiedlichen Zielgruppen einen abweichenden Mindestbestellwert zuweisen.

Warum die meisten auf den Mindestbestellwert verzichten

Wenn Sie Ihren Onlineshop ohne Mindestbestellwert betreiben, kann dies zwar bei Kleinstbestellungen nervig sein. In der Praxis sind solche geringwertigen Bestellungen allerdings eher nicht an der Tagesordnung. Sehen Sie jeden dieser Fälle als Potenzial für zukünftige Aufträge. Wer schon einmal bei Ihnen gekauft hat, tut dies vielleicht später wieder. Diesen Effekt können Sie nicht abgreifen, wenn der Kunde den Shop aufgrund des Mindestbestellwerts wieder verlässt. Außerdem sollten Shopbetreiber das Kostenrisiko kleiner Bestellungen möglichst über die Preiskalkulation umgehen. Sowohl die Preise als auch die Versandkosten müssen so kalkuliert sein, dass auch bei Kleinstbestellungen noch eine Marge übrigbleibt.

Alternative: Mindermengenzuschlag

Alternativ zum Mindestbestellwert können Sie auch einen Mindermengenzuschlag erheben. Ein Beispiel: Unterschreitet eine Bestellung den Wert von 15 Euro, so schlagen Sie dem Warenkorbwert 5 Euro Mindermengenzuschlag hinzu. So zahlt der Kunde bei einem Einkaufswert von 2 Euro einen Betrag von 7 Euro, muss sich aber nicht wie beim Mindestbestellwert zusätzliche Artikel bis zum Wert von 15 Euro aussuchen.

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