Kunden-Scoring für Online-Händler

Erstellt am: 24.11.2019
zuletzt geändert am: 24.11.2019

 

Eine Forschungsarbeit der Frankfurt School of Finance & Management zeigt auf, wie wichtig es ist, die Bonität der Kunden im Online-Handel zu kennen. Dies gilt besonders dann, wenn auch der Kauf auf Rechnung angeboten wird. Ein vergleichsweise einfaches Modell macht es möglich, dass schon mit wenigen Informationen ein aussagekräftiges Kunden-Scoring erstellt werden kann.

Worum geht es?

Die Arbeitsgruppe an der Hochschule hat ein Modell entwickelt, mit dem anhand einfacher Merkmale wie E-Mail-Adresse oder genutztes Smartphone Aussagen über die Kreditwürdigkeit eines Käufers treffen können. So geht das Modell zum Beispiel davon aus, dass Kunden mit einer t-online-Adresse oder anderen kostenpflichtigen Mail-Adressen finanziell besser dastehen als solche, die kostenfreie Anbieter nutzen. Auch das Smartphone selbst kann ein Hinweis sein: Wer ein Apple-Gerät nutzt, ist laut anderen Forschungsergebnissen meist in der Kategorie der Besserverdienenden zu finden. Auch das Kundenverhalten wird miteinbezogen: Wer über ein Preisportal auf die Webseite gelangt gilt als überlegterer Kunde als der, der durch ein Werbebanner eintritt – und deshalb mit höherer Wahrscheinlichkeit ein Impulskäufer ist.

Neubewertung bei jedem Kauf

Als Langzeitprognose und zur Erstellung eines gültigen Kundenprofils ist die Methode nicht gedacht, Valentin Burg, der die Forschung mitbegleitet, empfiehlt Online-Händlern, den Kunden bei jedem Einkauf im Shop neu zu bewerten und auch die angesetzten Kriterien immer wieder auf ihre Aussagekraft zu überprüfen.

Digitaler Fußabdruck statt klassischer Auskunftei

Dass das Modell des Kunden-Scorings per definierter Merkmale und Verhalten einmal Schufa und Co ersetzt, glaubt Valentin Burg nicht. Er geht davon aus, dass sich die beiden Methoden ergänzen können und die häufig ungenauen Ergebnisse der Auskunfteien durch die individuellen Prüfeigenschaften präzisieren können. Ein zusätzlicher Aspekt, denn die Forschungsarbeit nicht genau berücksichtigt, ist die DSGVO-Konformität. Hier muss jedes Mal im Einzelfall geprüft werden, ob die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz erfüllt werden. Ob die Interpretationen der Forschungsarbeit stimmen, überprüft die Arbeitsgruppe allerdings nicht, es geht vorwiegend um die Verlässlichkeit dieser Faktoren als darum, ihnen auf den Grund zu gehen. Quelle: eos-solutions.com

Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann freuen wir uns auf eine positive Bewertung!

0/5 bei 0 Bewertungen