Irrtümer vorbehalten – Dürfen Fehler passieren?

Erstellt am: 25.03.2019
zuletzt geändert am: 07.03.2024

Nobody ist perfect – auch Online-Händlern passieren immer mal wieder Fehler. Doch darf er dies auch mit dem Hinweis „Irrtum vorbehalten“ ausdrücken? Für diesen Hinweis in Online- und Printwerbung gelten bestimmte Regeln.

In der Printwerbung erlaubt

In einem Urteil aus dem Jahr 2007 befand das Oberlandesgericht Hamm, dass in einem Katalog über Kommunikationsdienstleistungen die Fußnote „Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich“ durchaus zulässig und unbedenklich sind. Die Begründung des Gerichts: Ein Katalog ist ein reines Werbemittel und beinhaltet kein verbindliches Angebot. Im Jahr 2009 folgte auch der Bundesgerichtshof dieser Auffassung. Es zählt, was später im Kaufvertrag vereinbart ist.
 

Und wie siehts im Online-Handel aus?

Anders als bei Printwerbemitteln kann ein Online-Angebot jederzeit und kurzfristig korrigiert werden, wenn dort Fehler, zum Beispiel in der Produktbeschreibung oder beim Preis vorliegen. Aufgrund dieser Tatsache liegt der Fall hier anders und Online-Händler können sich nicht einfach auf den Hinweis „Irrtümer vorbehalten“ berufen. Bedenklich wird dieser Hinweis vor allem dann, wenn er darauf abzielt, dass der Käufer berechtigte Ansprüche nicht geltend machen kann. Online-Händler sollten bedenken: Auch wenn diese Klausel nach bisheriger Rechtslage als unbedenklich gilt, kann es Ärger geben. Kommt es zur Klage, dann ist fraglich, ob die Gerichte die gleichen Maßstäbe ansetzen wie bei einem Katalog oder anderer Printwerbung.
 

Lieber ganz darauf verzichten!

Selbst wenn in einem Online-Shop ein derartiger Hinweis vorliegt, kann sich der Händler nicht darauf berufen, zum Beispiel wenn ein Produkt nicht oder nicht zum angekündigten Preis lieferbar ist. Am besten, Online-Händler verzichten ganz auf diese Klausel, außer sie ist aus bestimmten und begründbaren Umständen unbedingt notwendig.
 

Was tun bei Fehlern im Angebot?

Gerade dann, wenn ein falscher Preis angegeben wird, zum Beispiel aufgrund eines technischen Fehlers oder einer Falscheingabe, sollten Online-Händler schnell reagieren und den Vertrag anfechten. Ist dies nicht möglich, kann der Vertrag gegen Treu und Glauben verstoßen, dazu müssen jedoch besondere Bedingungen vorliegen. Quelle: Trusted-Shops.de

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