Handel mit B-Ware: Wie ist das mit der Gewährleistung?
17.06.2017
Der Handel mit sogenannter B-Ware, Neuware mit leichten Mängeln, ist für Onlinehändler äußerst attraktiv. Die Artikel lassen sich vergleichsweise günstig einkaufen und zu immer noch attraktiven Preisen weiterverkaufen. Die Nachfrage ist groß, wie sich an den Angeboten zahlreicher größerer Unternehmen zeigt (z. B. Amazon Warehouse Deals). Doch welche Besonderheiten müssen beim Handel mit B-Ware berücksichtigt werden? Wir zeigen, worauf es dabei ankommt.
Was ist B-Ware?
Früher bezeichnete man B-Ware schlichtweg als „zweite Wahl“ oder „Zweitware“. Es handelt sich dabei um Artikel, die im Gegensatz zu normaler Neuware irgendeine Art von Mangel aufweisen, zum Beispiel:- neue Artikel ohne Originalverpackung
- Retouren aus dem Versandhandel
- beschädigte Verpackung
- Vorführgeräte, Muster- und Ausstellungsstücke
- Servicewaren (überholte Gebrauchtware)
- Restposten
Beschreibung der Waren: Erfolgsfaktor
Der Verbraucher hat natürlich ein gewisses Interesse daran zu erfahren, welche Art von Mangel ein Produkt aufweist. Deshalb bestehen hier zwei Möglichkeiten:- Sie beschreiben jeden Artikel genau und listen insbesondere die vorhandenen Mängel auf (z. B. fehlende Verpackung, ein Kratzer). Sie können möglicherweise einen höheren Preis erzielen, weil der Verbraucher genau entscheiden kann, ob für ihn der Mangel wichtig ist oder nicht. Der Aufwand dieser Variante ist stark erhöht, weil Sie jeden Artikel einzeln prüfen müssen.
- Sie weisen allgemein aus, welche Mängel theoretisch bei B-Ware bestehen können, informieren aber bei den einzelnen Artikeln nicht über die konkrete Einschränkung. Die Folgen: Der Aufwand für das Einstellen der Produkte hält sich in Grenzen, weil Sie nicht jeden Artikel einzeln prüfen müssen. Allerdings sind die Kunden möglicherweise nur zur Zahlung geringerer Preise bereit, weil sie in Hinblick auf die Mängel mit dem Schlimmsten rechnen müssen.