Google AdWords – Vorsicht Stolperfalle

Erstellt am: 23.08.2017
zuletzt geändert am: 23.08.2017

 

Durch die Nutzung von Google AdWords lässt sich die Sichtbarkeit des Online-Shops deutlich erweitern. Bezahlte Werbeanzeigen auf der Ergebnisseite sowie innerhalb der Google-Suchergebnisse zeigen passende Produkte oder Dienstleistungen an – auf die der User dann idealerweise klickt und kauft. Ob der Return of Investment stimmt, zeigt ein Analysetool, in dem sich die Besucher, die über AdWords auf die Seite gelangen, genau nachvollziehen lassen. Rechtliche Probleme kann es geben, wenn Markenrechtsverletzungen vorliegen.

Werberecht gilt auch für Google AdWords

Online wie Offline gilt das Werberecht, das zum Beispiel vergleichende Werbung oder den abwertenden Vergleich mit Mitbewerbern untersagt. Das gilt also auch für die AdWords-Anzeigen. Als unlauterer Wettbewerb gelten laut schwarzer Liste des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) unter anderem folgende Werbestrategien und das natürlich nicht nur in den Anzeigetexten:
  • Unwahre Angaben zum Unternehmen bzw. Online-Shop
  • Die Verwendung von Gütesiegeln ohne Genehmigung
  • Unwahre Angaben zur staatlichen Anerkennung oder zu Zertifizierungen
  • Lockangebote und Rabattangebote, bei denen von vornherein klar ist, dass sie nicht in einem angemessenen Zeitraum verfügbar sind.
  • Unwahre Verknappungsangebote, um einen Kaufanreiz zu setzen
Generell ist die Vorspiegelung falscher Tatsachen ein rechtliches Tabu in der Werbung, das abmahnfähig ist.

Fremde Markennamen und Firmenbezeichnungen

Jahrelang war das Vorgehen umstritten, seit der sogenannten „Bananabay-Entscheidung“ des EUGH ist es jedoch zulässig: Auch die Werbung mit fremden Markennamen oder Firmennamen von Konkurrenten ist in Google AdWords erlaubt. Allerdings mit einer Einschränkung. Die Begriffe dürfen nicht im Anzeigentext selbst genannt werden, können jedoch als Suchbegriff innerhalb der AdWords-Kampagne hinterlegt werden. Grundsätzlich gilt: Der User darf nicht durch einen irreführenden Text zum Klick auf die Anzeige gebracht werden. Es darf kein falscher Eindruck davon entstehen, was ihn erwartet. In diesem Zusammenhang kann die Adowrds-Option „weitergehend passende Keywords“ zum Problem werden, da dabei auch fremde Markennamen als Keyword gewählt werden könnten. Tipp: Um Probleme mit Markenrechtsverletzungen zu vermeiden, sollten fremde Marken- oder Firmenbezeichnungen generell nicht in AdWords-Kampagnen benutzt werden.

Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann freuen wir uns auf eine positive Bewertung!

0/5 bei 0 Bewertungen