Gibt es ein Recht auf Teil-Widerruf?

Erstellt am: 13.01.2019
zuletzt geändert am: 25.08.2022

Alle Online-Händler kennen es: Ein Kunde bestellt mehrere Produkte, einen Teil davon sendet er im Rahmen des Widerrufsrechts zurück. Rein rechtlich steht dies dem Kunden nicht zu, die meisten Online-Händler lassen sich aber natürlich darauf ein, einen Teil der bestellten Waren zurückzunehmen. Doch wie sieht es mit eventuell anfallenden Versandkosten aus?

Der Teil-Widerruf im Verbraucherrecht

Rein rechtlich ist ein Teilwideruf nicht gesetzlich vorgesehen, er wird im Verbraucherrecht schlichtweg nicht erwähnt. Deshalb kann sich im Ernstfall auch kein Käufer auf dieses Recht berufen. Beschränkt sich die Widerrufserklärung also nur auf einen Teil der Waren, ist diese rein rechtlich unwirksam und kann theoretisch vom Händler abgelehnt werden. Allerdings kann der Händler dem Kunden dieses Recht einräumen, zum Beispiel in den AGB oder in der Werbung. Dies macht auch Sinn, denn eine Teillieferung bringt immer noch mehr Umsatz als eine komplette Rücknahme der Waren.

An die Versandkosten denken!

Damit der Online-Händler nicht auf den Versandkosten sitzenbleibt, sollte mit dem Kunden zusätzlich eine Regelung über die Übernahme getroffen werden. Denn nur dann, wenn der Kunde vor Vertragsabschluss darüber Bescheid weiß, welche Kosten auf ihn zukommen, können Sie auch nachträglich berechnet werden. Wird Ware generell versandkostenfrei geliefert, ist dieser Punkt nicht relevant. Anders liegt der Fall, wenn der Kunde mit seiner Rücksendung den Betrag für eine versandkostenfreie Lieferung unterschreitet, also eigentlich die Versandkosten hätte tragen müssen.

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Teil-Widerruf ohne Vereinbarung

Gibt es keine Vereinbarung zum Teil-Widerruf eines Online-Kaufs kann der Händler den Teil-Widerruf akzeptieren und – im Falle dann anfallender Versandkosten – darauf verzichten. Alternativ kann er den Teil-Widerruf komplett ablehnen und eine Komplett-Retoure riskieren. Eine weitere Möglichkeit besteht in einer nachträglichen Vereinbarung: Der Händler nimmt die Ware in Teilen zurück unter der Bedingung, dass der Käufer die Versandkosten überweist. Dazu bedarf es einer gesonderten Vereinbarung, der der Kunde zustimmen muss. Quelle: it-recht-kanzlei.de
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