Garantie und Gewährleistung – Wo liegen die Unterschiede?

Erstellt am: 18.08.2017
zuletzt geändert am: 18.08.2017

 

Ein Hauptunterschied zwischen Garantie und Gewährleistung liegt in der gesetzlichen Grundlage. Während die Gewährleistung den Betreiber des Online-Shops als Vertragspartner betrifft und vom Gesetz vorgeschrieben ist, ist die Garantie eine freiwillige Leistung, die vom Produkthersteller angeboten wird.

Gewährleistung – Anspruch aus dem Kaufvertrag

Der Verkäufer einer Ware haftet grundsätzlich für alle Mängel, die bereits beim Verkauf eines Artikels bestanden. Dazu gehören auch versteckte Mängel. Den Anspruch auf die Gewährleistung erhält der Kunde dann, wenn er einen Artikel im Shop kauft und somit einen Kaufvertrag abschließt. Das gilt auch dann, wenn die Gewährleistung nicht extra erwähnt ist. Allerdings muss auch tatsächlich ein Mangel vorliegen. Die Gewährleistungspflicht liegt außerdem grundsätzlich beim Online-Shop-Händler als Verkäufer. In der Regel beträgt die Gewährleistungsfrist nach BGB 24 Monate. Für gebrauchte Artikel kann die Frist auf 12 Monate verkürzt werden.

Garantie – freiwillige Herstellerleistung

Die Garantie auf ein Produkt wird in der Regel vom Hersteller gegeben – und zwar häufig nur auf bestimmte Bereiche. In vielen Fällen ist ein Garantieversprechen umfassender als die Gewährleistung und verspricht zusätzliche Leistungen im Mängelfall. Allerdings kann auch der Händler eine Garantie geben – zum Beispiel auf Erstattung des Kaufpreises bei Mängeln. Auch die Dauer der Garantie kann der Garantiegeber frei bestimmen. Der Zeitrahmen reicht von 6 Monaten bis mehrere Jahre, je nach Produkt. Ist die Garantie einmal erklärt, sind der Hersteller oder der Verkäufer rechtlich daran gebunden. Folgende Garantieformen sind besonders üblich:
  • Preisgarantie – Preisangleichung oder Produktrücknahme, falls der Artikel bei Konkurrenzshops billiger zu haben ist.
  • Zufriedenheitsgarantie – Rückgaberecht, wenn der Kunde mit dem Produkt nicht zufrieden ist.
  • Angabe der konkreten Garantiedauer – zum Beispiel „3 Jahre Herstellergarantie“
  • Reparaturgarantie
  • Haltbarkeitsgarantie
  • Vor-Ort-Garantie – Die Ware wird direkt beim Käufer instandgesetzt.
Vorsicht bei der Werbung mit Garantie oder Gewährleistung! Die Werbung mit einer nicht näher beschriebenen Garantieleistung ist wettbewerbswidrig. Auf jeden Fall müssen die Garantiebedingungen mit angegeben werden, dazu gehören Beginn, Dauer, Geltungsbereich, Garantiegeber und Angaben darüber, wie der Kunde die Garantie einfordern kann.

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