Falsche Lieferadresse – Wer zahlt die Versandkosten?

Erstellt am: 30.11.2019
zuletzt geändert am: 04.03.2024

Vertippt sich der Käufer bei Hausnummer oder Postleitzahl gehen die Pakete und Päckchen in der Regel als unzustellbar an den Online-Shop zurück. Das hat Konsequenzen, die auch den Händler betreffen.

Vertragsabschluss kommt auch bei falscher Adresse zustande

Unabhängig davon, ob ein Besteller bei der Lieferadresse einen Fehler macht, ist doch ein Vertrag zwischen Online-Shop und Käufer abgeschlossen – und den müssen beide Seiten einhalten. Für den Händler bedeutet dies, dass er auch dann die Pflicht zur Lieferung hat, wenn die Ware als unzustellbar zu ihm zurückkommt. Ist dies der Fall, sollte eine Mail an den Kunden erfolgen, in der er gebeten wird, die Adresse zu korrigieren.
 

Unzustellbar bedeutet nicht Widerruf

Vielfach machen die Kunden in so einem Fall gleich von ihrem Widerrufsrecht gebraucht und die nochmalige Lieferung kann entfallen, der Kunde erhält sein Geld zurück – zumindest dann, wenn die Fristen eingehalten sind. Allerdings bedeutet die Unzustellbarkeit allein noch keinen Widerruf. Dieser erfolgt nur durch eine eindeutige Erklärung des Käufers.
 

Wer trägt die Versandkosten?

Muss eine Ware wegen Unzustellbarkeit nochmals geliefert werden, fallen zusätzliche Versandkosten an. Und die trägt der Kunde, denn er ist für den Fehler verantwortlich und begeht mit der Angabe einer falschen Adresse eine Pflichtverletzung. Rechtsgrundlage bietet hier der § 304, BGB, Ersatz von Mehraufwendungen:
Der Schuldner kann im Falle des Verzugs des Gläubigers Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, die er für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstands machen musste.

Nimmt der Kunde die Ware unter der angegebenen Adresse nicht an – weil sie falsch ist – gerät er dennoch in Annahmeverzug, während der Online-Händler seine Seite des Vertrages erfüllt und die Ware zusendet. Aus diesem Grund gehen alle Mehrkosten, die dadurch entstehen, zu Lasten des Käufers. In diesem Fall besitzt der Händler ein Zurückbehaltungsrecht so lange, bis die Mehraufwendungen. bzw. die Kosten für die erste Sendung, vom Kunden erstattet sind.
 

Kniffelig: der kostenfreie Versand

Wie sich die Übernahme der Versandkosten für eine Zweitzustellung aufgrund falscher Adressangabe verhält, ist rechtlich nicht geklärt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Versandkostenfreiheit nur für die Erstlieferung gilt, letztendlich muss der Händler jeweils im Einzelfall entscheiden, wie er mit dieser Situation umgeht.

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