Einfuhrumsatzsteuer (EUSt): Was ändert sich 2021?
12.05.2021
Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland außerhalb der Europäischen Union wird stets eine sogenannte Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) fällig. Diese ist an den Zoll zu entrichten, wobei sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen steuerpflichtig sind. Liegt der Wert der bestellten Waren unter einem Betrag von 22 Euro (inklusive Versand), muss bislang keine EUSt gezahlt werden. Diese Freigrenze wird jedoch zum 1. Juli 2021 abgeschafft.
Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer? Allgemein beträgt die Einfuhrumsatzsteuer 19 Prozent, wobei bei ausgewählten Waren ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent angewandt wird. Letzteres ist unter anderem bei Lebensmitteln, Kunstgegenstände, Zeitungen, Blumen oder Büchern der Fall. Bei Kleidung, DVDs, Fahrrädern oder Kosmetik wird allerdings eine EUSt von 19 Prozent fällig. Um berechnen zu können, wie hoch die EUSt genau ausfällt, braucht es zunächst einmal den sogenannten Zollwert, der sich aus dem Warenwert sowie den anfallenden Transportkosten zusammensetzt. Gegebenenfalls können innergemeinschaftliche Beförderungskosten oder eine Verbrauchssteuer noch hinzukommen. All diese Posten ergeben am Ende die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer („EUSt-Wert“). Dieser muss anschließend nur noch mit 19 bzw. 7 Prozent besteuert werden, um die genaue Höhe der Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln. Gut zu wissen: Unternehmer, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, haben die Option, sich die Einfuhrumsatzsteuer erstatten zu lassen, indem sie diese als Vorsteuer in der jährlichen Umsatzsteuererklärung geltend machen. Aber Achtung: Einzig und allein der Käufer der Warensendung kann sich die EUSt zurückholen. Lagerhalter oder Spediteure erhalten die Einfuhrumsatzsteuer im Regelfall von ihrem Auftraggeber zurück.
Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer? Allgemein beträgt die Einfuhrumsatzsteuer 19 Prozent, wobei bei ausgewählten Waren ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent angewandt wird. Letzteres ist unter anderem bei Lebensmitteln, Kunstgegenstände, Zeitungen, Blumen oder Büchern der Fall. Bei Kleidung, DVDs, Fahrrädern oder Kosmetik wird allerdings eine EUSt von 19 Prozent fällig. Um berechnen zu können, wie hoch die EUSt genau ausfällt, braucht es zunächst einmal den sogenannten Zollwert, der sich aus dem Warenwert sowie den anfallenden Transportkosten zusammensetzt. Gegebenenfalls können innergemeinschaftliche Beförderungskosten oder eine Verbrauchssteuer noch hinzukommen. All diese Posten ergeben am Ende die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer („EUSt-Wert“). Dieser muss anschließend nur noch mit 19 bzw. 7 Prozent besteuert werden, um die genaue Höhe der Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln. Gut zu wissen: Unternehmer, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, haben die Option, sich die Einfuhrumsatzsteuer erstatten zu lassen, indem sie diese als Vorsteuer in der jährlichen Umsatzsteuererklärung geltend machen. Aber Achtung: Einzig und allein der Käufer der Warensendung kann sich die EUSt zurückholen. Lagerhalter oder Spediteure erhalten die Einfuhrumsatzsteuer im Regelfall von ihrem Auftraggeber zurück.