Adblocker – BGH erlaubt den Einsatz

Erstellt am: 07.03.2019
zuletzt geändert am: 07.03.2019

 

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs schafft Klarheit: Werbeblocker im Internet sind zulässig. Grundlage waren mehrere Gerichtsverfahren mit dem Axel Springer Verlag, der sein Geschäftsmodell durch die Unterdrückung von Werbung gefährdet sieht.

Was machen Adblocker?

Adblock ist nach wie vor der bekannteste Werbeblocker, der als Erweiterung von Webbrowsern und in verschiedenen Varianten erhältlich ist. Eine Umfrage aus England ergab im Jahr 2017, dass 41 % aller Internetnutzer auf einen Blocker zurückzugreifen, um die Werbung auf Internetseiten auszublenden. Als Gründe werden Aufdringlichkeit, Pop-Ups, Weiterleitungen und automatische Videos, die alle als störend empfunden werden, genannt. Über Filterregelungen kann die Werbung auf bestimmten Seiten über eine Whitelist zugelassen werden, steht die Webseite auf der Blacklist, wird sämtliche Werbung blockiert.

Die Klage

Der Springerverlag hält die Unterdrückung von Werbung für rechtswidrig und beanstandet das Vorgehen, dass Unternehmen durch Bezahlung auf der Whitelist landen können. Dieses Geschäftsmodell nutzt der kommerzielle Anbieter Adblock Plus. Nach Zahlung einer Lizenzgebühr landen entsprechende Anzeigen auch bei eingeschaltetem Blocker beim User. Von Seiten der Anbieter von Inhalten macht diese Einstellung Sinn, da sich gerade Seiten mit journalistischen Inhalten oft durch die Werbeerlöse finanzieren. Dies ist auch die Ursache dafür, dass sich einige Seiten oft nur mit deaktiviertem Blocker öffnen lassen.

Adblocker trotzdem erreichen

Vor allem kleinere Online-Shops nutzen Werbung häufig als zusätzliche Einnahmequelle – und die geht verloren, wenn der Blocker aktiv ist. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten, die auf der einen Seite die zusätzlichen Einnahmen erhalten und auf der anderen Seite Werbung so an den Seitenbesucher bringen, dass dieser sich nicht gestört fühlt:
  • Gastartikel und Kooperationen
  • SERP-Suchanzeigen
  • Unaufdringliche Werbung, die sich deutlich von Bannern oder Pop-Ups abgrenzt und auch von den Adblockern zugelassen werden
  • Freischaltung von Content erst nach Deaktivierung des Blockers
Die Nutzung von Adblockern gibt deutliche Hinweise dazu, was User im Internet an Werbung tolerieren und wo sie im wahrsten Sinne des Wortes dichtmachen. Die Frage nach wirksamen und userfreundlichen Werbeformaten lässt sich dadurch einfacher beantworten. Quelle: hna.de

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