Zahlungsverzug – eine Frage der Zeit

Erstellt am: 08.09.2017
zuletzt geändert am: 08.09.2017

 

Nicht nur dann, wenn eine Ware auf Rechnung ausgeliefert wird, kann es zum Zahlungsverzug kommen. Auch bei Vorkasse muss der Händler immer wieder mal auf sein Geld warten und rein rechtlich ist es mit einer einfachen Stornierung nicht getan.

Wann gerät der Kunde in Zahlungsverzug?

Wann ein Zahlungsverzug eintritt und welche Folgen das für den Schuldner hat, ist im Bundesgesetzbuch geregelt: Laut § 286 tritt der Verzug ein, wenn der Kunde eine Mahnung erhalten hat und auch dann die Rechnung nicht bezahlt. Doch es gibt verschiedene Ausnahmen, in denen der Verzug auch ohne Mahnschreiben eintritt:
  • Bereits im Vertrag, also noch vor Abschluss des Bestellvorgangs ist ein Zahlungsdatum angegeben.
  • Bereits vor dem Bestellen ist der Kunde darüber informiert, innerhalb welcher Frist er seine Rechnung bezahlen muss.
  • Der Kunde weigert sich zu zahlen.
Bei Geldschulden gerät der Kunde 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Endkunden müssen jedoch auf diesen Umstand auf der Rechnung hingewiesen werden, damit eine Mahnung unnötig wird.

Stornierung bei Vorkasse?

Hat ein Kunde eine Ware im Online-Shop per Vorkasse bestellt und zahlt nicht innerhalb einer bestimmten Frist, wird die Bestellung durch den Shop häufig storniert. Rein rechtlich ist das keine saubere Lösung, denn der Kunde hat weiterhin Anspruch auf die Lieferung, sobald er die Zahlung geleistet hat. Allerdings darf der Händler unter bestimmten Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurücktreten. Dazu muss dem Kunden eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt werden, als angemessen gelten meist 2 Wochen. Ist diese Frist verstrichen, kann der Shop-Händler von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, muss dies aber ausdrücklich und schriftlich erklären. Dieses Recht besteht auch bei unbezahlten Rechnungen, der Kunde muss dann die Ware zurücksenden.

Mahngebühren – auch hier drohen Abmahnfallen

Oft als Strafgebühr verstanden, ist die Mahngebühr im Grunde genommen ein Schadensersatz, der durch den Verzug entstandene tatsächliche Schäden ausgleicht. Aus diesem Grund sind pauschale und unangemessen hohe Mahnkosten unzulässig und können abgemahnt werden.

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