Werbung mit Top-Angeboten

Erstellt am: 24.04.2020
zuletzt geändert am: 24.04.2020

 

Nur wo auch ein Top-Angebot drinsteckt, darf auch Top-Angebot draufstehen. So lautet ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom März 2020 (Urteil v. 9.3.2020, Az. 6 W 25/20). Im speziellen Fall ging es darum, dass ein Algorithmus einer Verkaufsplattform für Kfz aus einer Annnonce eines Händlers ein Top-Angebot machte – Die Basis bildeten Angaben zum Fahrzeug, allerdings falsche. Bei der Rechtsfrage ging es um Unterlassungsansprüche des Klägers.

Der schlaue Algorithmus

Das auf der Plattform eingestellte Fahrzeug wurde aufgrund seines als sehr niedrig angegebenen Kilometerstandes in Verbindung mit dem günstigen Preis als Top-Angebot eingestuft. Nur: Beim Kilometerstand fehlten gleich 2 Nullen. Statt 200.000 km wie auf dem eingestellten Bild zusehen, wurden im Text nur 2.000 km angegeben. Der Algorithmus stufte das Preis-Leistungs-Verhältnis aufgrund der Falschangabe als ausgesprochen günstig und damit als Top-Angebot ein. In Zweiter Instanz stufte das OLG Köln dies als Irreführung ein, die Angabe eines falschen Tachostandes zählt als unlauterer Wettbewerb.

Die Gefahr der Irreführung

Da auf dem Foto der richtige Kilometerstand dargestellt war, war der Kilometerstand selbst nicht das eigentliche Problem, sondern der Umstand, dass der Seitenbesucher nicht ersehen kann, wie die Einstufung als Top-Angebot zustande kommt und vermuten könnte, dass weitere Umstände das Angebot so attraktiv machen könnten, zum Beispiel die Vertrauenswürdigkeit des Anbieters oder eine besonders gute Fahrzeugausstattung. Und genau an dieser Stelle besteht die Gefahr der Irreführung.

Wer trägt die Verantwortung

Der Verkäufer kann sich laut Gerichtsentscheidung nicht darauf berufen, dass die Bewertung als Top-Angebot durch den Algorithmus und nicht durch ihn selbst vorgenommen wurde. Der Unterlassungsanspruch des Käufers bleibt bestehen, da die Verantwortung für die eingegebenen Daten, auf die der Algorithmus zugreift, beim Verkäufer liegt.Quelle: onlinehaendler-news.de

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