Wann muss ein Gewerbe für den Online-Shop angemeldet werden? (2024)

Erstellt am: 19.08.2022
zuletzt geändert am: 05.03.2024

Wer einen eigenen Online-Shop betreibt, gilt als Unternehmer und muss seine Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Der richtige Zeitpunkt für die Gewerbeanmeldung ist dabei nicht erst dann, wenn Umsatz gemacht und Gewinne erzielt werden.

Gewerbeanmeldung als erster Schritt

In der Gewerbeordnung, § 14 steht es eindeutig: Ein Gewerbe muss zu dem Zeitpunkt angemeldet werden, wenn der Geschäftsbetrieb aufgenommen wird. Damit ist recht klar, dass es nicht anreicht, sich um die Anmeldung zu kümmern, wenn der Laden bereits läuft und der Online-Shop erste Einnahmen erzielt und Gewinne abwirft. Die Anmeldung sollte bereits in der Vorbereitungszeit erfolgen, also noch bevor der neue Online-Shop ans Netz geht.

Darf nach der Gewerbeanmeldung sofort mit dem Online-Shop gestartet werden?

Ja. Ab dem auf der Gewerbeanmeldung angegebenem Datum darf der Online-Shop betrieben werden. Auch wenn vorher schon geringfügige Einnahmen über einen kurzen Zeitraum erzielt wurden, gibt es keinen Ärger. Wird ein Gewerbe deutlich zu spät angemeldet und sind bereits im Vorfeld schon erhebliche Einnahmen vorhanden, dann liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Je nach Sachbearbeiter kann das ein Bußgeld nach sich ziehen. Als Steuerhinterziehung wird das Verpassen der Anmeldung jedoch nicht geahndet.

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Gibt es Betragsgrenzen für die Gewerbeanmeldung?

Grundsätzlich muss ein Gewerbe immer dann angemeldet werden, wenn Gewinne erzielt werden sollen. Dabei ist es unerheblich, ob es tatsächlich Einnahmen und Gewinne gibt. Handelt es sich allerdings um sehr geringfügige Einnahmen – zum Beispiel, weil der Online-Shop im Nebenerwerb und nur auf sehr niedrigem Level betrieben wird – können die Einkünfte aus dem Shop auch in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Hier greift der Härteausgleich aus dem Einkommenssteuergesetz (EstG, § 46, Abs. 3).
Als Kleinunternehmer sollten Sie aber dennnoch immer ein Gewerbe anmelden.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Gemeinden, bzw. Ordnungsämter legen in ihrer Gebührenordnung selbst fest, wie teuer eine Gewerbeanmeldung ist, eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Generell liegen die Kosten zwischen 20 und 65 Euro.
 

Weitere Fragen zur Gewerbeanmeldung

Wir haben in einem gesonderten Post 6 wichtige Fragen zur Gewerbeanmeldung zusammengefasst.

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