Vorsicht Garantieverlängerung!

Erstellt am: 05.12.2018
zuletzt geändert am: 05.12.2018

 

Online-Händler, die ihre Waren über eBay verkaufen, sollten aktuell genau hinschauen. Der Marktplatz bietet eine Garantieverlängerung an – und das ohne Wissen des Verkäufers. Das kann unangenehme rechtliche Folgen haben.

eBay und die Allianz

Für bestimmte Produkte bietet der Marktplatz eine Garantieverlängerung mit verschiedenen Laufzeiten an. Diese kann über die Allianz Assistance Versicherung abgeschlossen werden und betrifft unter anderem Waren wie Grills, Haushaltsgeräte, Kinderwagen sowie Weiße Ware. Prinzipiell bietet dieses Angebot Käufern die Möglichkeit, sich abzusichern. Der Haken daran: Der Verkäufer der Ware hat damit nichts zu tun, wird vermutlich aber dennoch zur Verantwortung gezogen.

Unzulässige Garantieverlängerung?

Für eBay-Verkäufer ergibt sich die Problematik, dass es sich hierbei eventuell um eine unzulässige Garantiewerbung handelt, denn der Käufer erhält einen falschen Eindruck: Er kann zu Recht vermuten, dass für die angebotene Ware eine Basisgarantie besteht. Denn nur dann macht der Begriff „Verlängerung“ auch Sinn. Nach Meinung der it-recht-kanzlei kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Gericht dies als Garantiewerbung für das Produkt wertet – und dass selbst dann, wenn der Verkäufer selbst gar keine Garantiewerbung betreibt. Es drohen unangenehme rechtliche Folgen.

Rechtssichere Garantiewerbung – keine leichte Sache

Online-Händler, die mit einer Garantie werben, müssen verschiedene Informations- und Hinweispflichten erfüllen, da dies zu den aktiven Verkaufsförderungsmaßnahmen zählt. So muss eine Garantieerklärung nach § 479 BGB Mindestinhalte aufweisen:
  • Die Garantieerklärung muss einfach und unmissverständlich verfasst sein.
  • Sie muss Hinweise auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers enthalten.
  • Der Käufer muss vor dem Kauf umfassend über Umfang, Dauer und Geltungsbereich der Garantie informiert werden.
Ebenso muss ganz klar zwischen Garantie und Gewährleistung Online-Händler, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen mit einer Abmahnung rechnen. Schon aus diesem Grund verzichten viele Shop-Betreiber darauf, mit einer Garantiewerbung ihr Produkt aufzuwerten.

Vorsicht bei Unterlassungserklärungen!

Händler, die bereits eine Unterlassungserklärung aufgrund unzulässiger Garantieerklärung erhalten haben, müssen besonders vorsichtig sein. Ihnen drohen hohe Vertragsstrafen. Quelle: it-recht-kanzlei.de

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