Vorsicht Falle – keine Werbung mit „Black Friday“

Erstellt am: 08.11.2017
zuletzt geändert am: 08.11.2017

 

Schnäppchen und Rabattaktionen leiten jedes Jahr die Weihnachtssaison ein und fördern die Kauflust der Kunden. Die Tradition stammt aus Amerika und ist dort unter dem Begriff „Black Friday“ bekannt. Wer in Deutschland mit diesem populären Begriff Werbung macht, kann allerdings mit einer Abmahnung rechnen.

Ein denkwürdiger Freitag

In Amerika bezeichnet der Black Friday den Tag nach Thanksgiving und gehört zu den Tagen mit den höchsten Umsätzen im ganzen Geschäftsjahr. Er gilt gleichzeitig als Merkmal dafür, wie sich das Weihnachtsgeschäft entwickeln wird. Der letzte Freitag im November ist mittlerweile auch in Deutschland ein feststehendes Datum für große Rabatte und die besten Schnäppchen.

Black Friday – Markenrechte liegen in HongKong

Im Januar 20144 hat sich eine chinesische Firma diesen Begriff beim Deutschen Marken- und Patentamt als Wortmarke gesichert – Wer jetzt noch damit wirbt, riskiert eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung durch die Super Union Holding Ltd. aus Hong Kong. Nur wenn eine Vereinbarung mit der Firma besteht, darf dieser Begriff für die Weihnachtswerbung verwendet werden.

Anträge auf Löschung

Deutsche Juristen bezweifeln, dass dieser Begriff überhaupt schutzwürdig ist, da er ebenso wie Schlussverkauf oder Muttertag zum allgemein gültigen Sprachgut gehört und für das ist eine Markenschutz eigentlich nicht zulässig. So gab es bereits mehrere Anträge auf Löschung, die bislang allerdings nicht erfolgreich sind, bzw. das DPMA bisher darüber noch keine Entscheidung getroffen hat.

Hier wird kräftig abgemahnt

Wird der Black Friday als Werbebegriff verwendet, flattert dem Händler schnell eine Unterlassungserklärung ins Haus, bei einem Verstoß wird mit einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro plus hoher Anwaltskosten gedroht. In Deutschland ist aktuell nur die Black Friday GmbH berechtigt, den Begriff zu nutzen.Ganz verboten ist die Nutzung allerdings nicht: Beschreibend darf der Begriff verwendet werden. Erlaubt ist zum Beispiel die Formulierung „Im Rahmen des Black Fridays gibt es bei uns …“

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