Verschärfte Gewährleistungspflicht für Elektrogeräte

Erstellt am: 09.11.2019
zuletzt geändert am: 09.11.2019

 

Am 7. November 2019 nimmt sich die Justizministerkonferenz in Hamburg der Gewährleistungspflicht für Elektrogeräte an. Die Stadt plant eine Initiative zur Verlängerung der Fristen.

Einsatz für mehr Nachhaltigkeit und Umweltschutz

Der Hamburger Justizsenator Till Steffen benennt den Kern der Initiative:
"Jeder ärgert sich, wenn Elektrogeräte schon nach kurzer Zeit den Geist aufgeben. Das ist oft kein Pech, sondern technisch so geplant" (dpa)
 Um die Hersteller zur Produktion von nachhaltigeren und langlebigeren Elektro- und Elektronikgeräten zu bringen, soll die Gewährleistungsfrist, die regulär 2 Jahre gilt, verlängert werden. Durch eine Änderung im BGB könnte dies zum verbindlichen Gesetz werden – das schont laut Meinung der Befürworter zum einen die Umwelt und kommt auch den Konsumenten zu gute.

Ausweitung der Beweislastumkehr

Aktuell tritt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten ein, das heißt nach Ablauf dieser Frist muss der Käufer beweisen, dass der Schaden am Gerät schon beim Kauf vorhanden war. Im Rahmen der Frist, die nach der Vorlage auf zwei Jahre ausgedehnt werden soll, liegt die Beweislast beim Händler.

Gewährleistungsfristen verlängern

Insbesondere für langlebige neue Produkte wird eine Fristverlängerung für die Gewährleistung gefordert, die über die bislang gültigen zwei Jahre hinausreicht. Zeigt sich innerhalb dieser Zeit ein Mangel am Produkt, der bereits beim Kauf vorgelegen hat, kann der Käufer vom Händler Nachbesserung oder Ersatz verlangen.

Regelungen in anderen Ländern

Damit der Beschluss durchgesetzt und auf Bundesebene diskutiert werden kann, müssen mindestens neun der Bundesländer zustimmen.

Regelungen in anderen Ländern

Grundsätzlich kann Deutschland die Gewährleistungsrechte für Verbraucher ausdehnen und dem Beispiel anderer europäischer Länder folgen. So beträgt die Gewährleistungsfrist in Schweden drei Jahre, in Norwegen und Island für langlebige Waren sogar fünf Jahre. In Finnland und den Niederlanden hängt die Fristlänge von der Lebenserwartung des Produktes ab.Quelle: heise.de

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