Verpackungsgesetz: Welche Pflichten die Neuregelung mit sich bringt

Erstellt am: 01.06.2017
zuletzt geändert am: 01.06.2017

 

Ab dem 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft, das die bisherige Verpackungsverordnung ersetzt. Wie bisher werden die Händler verpflichtet sein, ihre Verpackungen zu melden und eine Abgabe zu leisten. Doch wird sich die Meldung zukünftig verschärfen und die Abgabe soll sich noch mehr am Umweltschutz orientieren.

Neue Abgabe gemessen an der Umweltverträglichkeit

Schon bisher mussten die Händler ihre Verpackungen melden und auf der Grundlage der Masse an Verpackungen wurde ein Entgelt berechnet. Diese Abgabe wird sich zukünftig zusätzlich auch an der Umweltverträglichkeit des eingesetzten Verpackungsmaterials orientieren. Je umweltfreundlicher, sortier- und recycelbarer die Verpackung ist, desto niedriger fällt auch die Abgabe aus.

Einrichtung einer Zentralen Meldestelle

Durch das neue Verpackungsgesetz wird eine „Zentrale Meldestelle“ eingerichtet. Onlinehändler müssen sich nun bei dieser Zentralen Stelle registrieren, ehe sie zum ersten Mal Verpackungen in den Verkehr bringen. Diese Pflicht gilt immer dann, wenn der Hersteller des Verpackungsmaterials dieses nicht bereits vorregistrieren hat lassen. Im Rahmen des dualen Systems beteiligen sie sich dann auf Basis ihrer Meldungen an den Kosten, die für die Entsorgung und die Verwertung des dadurch entstehenden Mülls entstehen. Die Verschärfung besteht in der stärkeren Kontrolle durch die Zentrale Stelle. Bisher entzogen sich viele Händler ihrer Verantwortung, häufig auch in Unwissenheit. Durch die Veröffentlichung der gemeldeten Daten wird dies zukünftig nicht mehr so einfach möglich sein, zumal sich hier auch für die Wettbewerber mögliche Abmahnchancen ergeben.Die Zentrale Stelle führt außerdem ein Herstellerregister. In dieses öffentlich im Web einsehbare Verzeichnis werden alle Hersteller von Verpackungsmaterial eingetragen. Hierfür müssen sie einmal jährlich alle in Umlauf gebrachten Verpackungen melden.Quelle: Onlinehändler News

Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann freuen wir uns auf eine positive Bewertung!

0/5 bei 0 Bewertungen