Umsatzsteueridentifikationsnummer für Kleinunternehmer?

Erstellt am: 08.06.2020
zuletzt geändert am: 25.08.2022

Mit einer Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) wird der innergemeinschaftliche Handel deutlich erleichtert. Gerade bei Kleinunternehmern herrscht hier oft Unsicherheit, denn diese Unternehmergruppe bleibt bei der Umsatzsteuer ja eigentlich außen vor.


Was ist die USt-IDNr überhaupt und wozu ist sie gut?

Die USt-IDNr. dient zur Kennzeichnung eines Unternehmers, der innerhalb der Europäischen Union Handel betreibt – dies betrifft eine Vielzahl der Online-Händler. Auf Rechnungen darf sie anstelle der Steuernummer angegeben werden. Gerade beim innergemeinschaftlichen Handel bedeutet diese Kennzeichnung eine deutliche Erleichterung, macht sie doch den Austausch von Gütern oder auch Dienstleistungen unkomplizierter. Ein Vorteil ist, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss, umständliche steuerliche Vorgänge wie die nachträgliche Erstattung entfallen komplett. Diese Steuernummer wird nur auf Antrag beim Finanzamt erteilt, das heißt: Ohne Antrag gibt es auch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.  

Auf für Kleinunternehmer macht die Beantragung Sinn

Online-Händler als Kleinunternehmer sind nicht umsatzsteuerpflichtig und gerade deshalb entsteht häufig Verwirrung, wenn es um die USt-ID geht. Dabei haben die beiden so ähnlich klingenden Begriffe rein praktisch nichts miteinander zu tun und die Beantragung der Nummer hat nicht den Verlust des Kleinunternehmerstatus zur Folge, sondern erleichtert einfach nur die Geschäfte selbst. Einkaufen bei ausländischen Händlern mit vorhandener USt-ID ist häufig auch günstiger, denn auf die Waren muss dann nur die deutsche Umsatzsteuer von 19 bzw. 7 % aufgeschlagen werden. Dies ist vor allem dann vorteilhaft, wenn in Ländern mit höherer Steuer wie zum Beispiel Finnland (24 % Umstzsteuer) eingekauft wird.

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Das gibt es zu beachten

Beim Handel im E-Commerce müssen Kleinunternehmer ihre AGB wie auch ihr Impressum an ihren Unternehmerstatus anpassen, damit es nicht zu Missverständnissen und zur Abmahngefahr kommt. Ist eine USt-IDNr. vorhanden, dann muss diese unbedingt auch im Impressum genannt werden. Fehlt diese Pflichtabgabe, kann es schnell zu einer teuren Abmahnung kommen. Ganz klar ist hier zu sagen, dass die häufig kursierenden Meinung, dass Kleinunternehmer die Umsatzsteueridentifikationsnummer NICHT angeben dürfen, falsch ist! Nicht verwechselt werden darf die USt-ID mit der normalen Steuer- oder Steueridentifikatonsnummer. Quelle: it-recht-kanzlei.de


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