Textilkennzeichnungsverordnung für Online-Shops

Erstellt am: 18.11.2018
zuletzt geändert am: 18.11.2018

 

Online-Shops, die Textilien innerhalb der EU verkaufen, müssen sich an verschiedene Kennzeichnungsregeln halten. Die Textilkennzeichnungsverordnung enthält Vorschriften für die Verwendung von Bezeichnungen, Etikettierung und Faserzusammensetzung sowie über die Angabe von nichttextilen Bestandteilen. Industrie und Handel sind verpflichtet den Verbraucher zu informieren, um ihm eine qualifizierte Kaufentscheidung zu ermöglichen.

Allgemeine Regeln der Verordnung

  • Für die Beschreibung auf Etiketten und die Kennzeichnung von Textilien dürfen nur die Bezeichnungen aus der EU-Textilkennzeichnungsverordnung verwendet werden.
  • Die Bezeichnungen aus der Verordnung dürfen nicht für andere Fasern eingesetzt werden.
  • Firmenbezeichungen oder Markennamen wie zum Beispiel Lycra sind als Textilfaserzusammensetzung nicht zulässig.
Kennzeichnungspflichtig sind alle Textilerzeugnisse, die nur aus textilen Fasern bestehen oder mindestens zu 80 % Textilfasern enthalten. Dies gilt auch für Bezugsmaterial, zum Beispiel von Möbeln oder Sonnenschirmen.

Online-Werbung und Artikelbeschreibungen

Noch nicht abschließend gerichtlich geklärt ist, ob auch in den Artikelbeschreibungen oder in Online-Werbung alle Bestandteile der Textilien in der jeweiligen Sprache genannt werden müssen, wenn die Textilien auch im Ausland verkauft werden.. Allerdings gibt es bereits Abmahnungen zu diesem Thema. Begründung der Abmahner: Die Textilbestandteile waren beim Verkauf ins EU-Ausland nur in deutscher Sprache genannt.Grundsätzlich besagt die TextilKennzVO, dass online verkaufte Textilien bereits vor dem Verkauf eindeutig gekennzeichnet werden müssen. Das bedeutet, dass auch in die Produktbeschreibungen alle Angaben zur Zusammensetzung gehören.

Die richtige Platzierung im Online-Shop

Fehlen die Pflichtinformationen beim Verkauf einer Ware, ist dies abmahnfähig. Auf Nummer sicher gehen Händler, wenn sie die Zusammensetzung einer Textilie ähnlich prominent präsentieren, wie es auch bei Versandkosten der Fall ist:
  • Die Faserbestandteile sollten direkt neben oder unter dem Angebot in der Artikelbeschreibung.
  • Die Zusammensetzung der Textilie ist nicht direkt dem Produkt zugeordnet, durch einen Hinweis sind sie allerdings für den Verbraucher eindeutig und leicht zu finden (zum Beispiel durch eine Verlinkung).
Grundsätzlich gilt der Hersteller als verantwortlich für die Kennzeichnung einer Textilie. Stammt ein Erzeugnis von außerhalb der EU gilt der Online-Händler als Hersteller und übernimmt auch die Verantwortung für die richtige Textilienkennzeichnung.Quelle: it-recht-kanzlei.de

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