Social Proof – Booster für den Online-Shop

Erstellt am: 15.08.2019
zuletzt geändert am: 15.08.2019

 

Social Proof – umgangssprachlich “Herdentrieb” – kann den Umsatz im Online-Shop antreiben. Trusted Shops hat fünf Tipps für Online-Händler, um dieses Phänomen erfolgreich zu nutzen.

Social Proof – Das Handeln anderer beeinflusst das Verhalten

Als soziale Wesen orientieren sich Menschen am Verhalten anderer. Dahinter steckt die Annahme, dass das, was viele tun, richtig und angemessen sein muss. Wir wollen dazugehören und dazu gehört ein konformes Verhalten. Im Online-Marketing entsteht diese Wirkung zum Beispiel durch viele Likes oder Follower, aber auch für Produktbewertungen oder Influencer Marketing.

Nutzen für Online-Shops

Um mehr Besucher und Käufer im Online-Shop zu erhalten, kann dieses menschliche Muster durch verschiedene Maßnahmen genutzt werden:
  1. Eine starke Marke

Eine bekannte – starke – Marke schafft Vertrauen und vermittelt, dass der Einkauf ein positives Kauferlebnis verspricht.
  1. Produktbewertungen als Orientierung

Viele positive Produktbewertungen zeigen, dass viele Menschen auf die Marke, bzw. den Online-Shop vertrauen. Laut einer Umfrage von Simon-Kucher & Partners bauen 71 % der Online-Käufer bei ihrer Entscheidung auf Shops mit vielen Bewertungen – denn die Meinung anderer ist uns wichtig.
  1. Wer beobachtet das Produkt?

Wird auf einer Artikelseite angezeigt, wie viele Nutzer aktuell ein bestimmtes Produkt betrachten, schafft das den Eindruck, dass es sich um einen begehrten Artikel handelt – der möglicherweise bald ausverkauft sein könnte.
  1. Testimonials

Testimonials – positive Empfehlungen zufriedener Kunden – eignen sich unter anderem auch für die Verbreitung in den Social Networks wie Facebook oder Instagram. Zum einen wird damit für das Produkt geworben, zum anderen wird vermittelt, dass auch andere Nutzer sich für das Produkt interessieren und es für gut befinden.Werden Testimonials eingesetzt, sind dabei auch rechtliche Aspekte zu beachten. Denn die positiven Erfahrungsberichte gelten als Werbung und müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Ebenfalls wichtig: Die Person, die sich geäußert hat, muss ausdrücklich ihre Einwilligung zur Veröffentlichung des Statements geben. Auch Irreführung und Falschaussagen sind nicht zulässig.

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