Retourenvernichtung im Online-Handel – die Grünen wollen einen Stopp setzen

Erstellt am: 14.06.2019
zuletzt geändert am: 14.06.2019

 

Verbraucher dürfen Waren bei Nichtgefallen im Rahmen des Widerrufsrechts zurückschicken – für den Online-Händler stellt das jedoch eine Herausforderung dar, denn viele Retouren können nicht mehr oder nicht ohne größeren Aufwand weiterverkauft werden. Vor allem große Online-Händler haben sich für einen wenig ressourcenschonenden Weg entschieden: Sie werfen die zurückgeschickten Waren weg. Die Grünen sind mit dieser Praxis nicht einverstanden und wollen etwas ändern.

Amazon vernichtet Retouren

Schon letztes Jahr wurde etwas als großer Skandal behandelt, was im Grunde genommen Gang und Gäbe ist: Amazon vernichtet im großen Stil zurückgesandte Neuwaren, stand unter anderem in der Süddeutschen - weil es billiger ist als die Ware zu kontrollieren und neu zu verpacken oder als B-Ware zu verkaufen. Auch buchhalterisch macht die Vernichtung mehr Sinn als die Lagerung für den Weiterverkauf: Denn wird die Ware einmal vom Handelsgut zum Inventar, muss der Händler diese als Afa-Abschreibung verbuchen und das je nach Warenwert über mehrere Jahre.Diese Vorgehensweise wenden längst nicht nur Online-Riesen wie Amazon an: Geschätzt landen von den 280 Millionen Retouren pro Jahr in Deutschland, 11 Millionen auf dem Müll.

Gute Gründe für die Entsorgung

In einigen Fällen macht die Vernichtung von zurückgesandten Waren tatsächlich Sinn, nicht nur um dem Gebot der Wirtschaftlichkeit zu folgen. So dürfen benutzte Hygieneartikel oder solche, bei denen die Versiegelung gebrochen ist, nicht mehr weiterverkauft werden. Bei einigen Retourenartikeln wie zum Beispiel Elektrogeräten wäre eine Aufbereitung für den Neuverkauf teurer als die Herstellung und auch wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, darf die Ware nicht weiterverkauft werden.

Der grüne 3-Punkte-Plan

Die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt stellt einen 3-Punkte-Plan für einen sorgsameren und nachhaltigeren Umgang mit der zurückgesandten Ware vor:
  • Grundsätzlich soll die Vernichtung von retournierten Waren verboten werden.
  • Sollten Produkte unverkäuflich sein, werden sie verschenkt oder gespendet.
  • Die Rohstoffe nicht mehr verwendbarer Produkte müssen zurück in den Wertstoffkreislauf fließen.

Die Bamberger Studie

Wirtschaftswissenschaftler der Universität Bamberg haben nachgeprüft: Durchschnittlich jedes sechste Paket, das in Deutschland online bestellt wurde, geht zurück, bei Kleidung und Schuhen wird jede zweite Bestellung retourniert. Im Müll landen vier Prozent der Produkte, der Großteil wird wiederverkauft, 13 % landen als B-Ware erneut im Handel. Auch gespendet wird bereits: 3 % der retournierten Produkte gehen als Geschenk an industrielle Verwerter oder gemeinnützige Organisationen.

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