Recht am Bild: Darstellung von Produktbildern im Online-Shop

Erstellt am: 05.04.2017
zuletzt geändert am: 05.04.2017

 

Jeder, der online Waren verkaufen möchte, kommt an qualitativ hochwertigen Produktbildern nicht vorbei. Da der Kunde die Ware im Online-Shop nicht sehen kann, ist ein gutes Produktbild oft maßgeblich für die Kaufentscheidung. Um hier keine Abmahnung zu riskieren, müssen Shop-Betreiber bei der Verwendung von Produktbildern insbesondere urheberrechtliche und markenrechtliche Vorgaben beachten.
  • Für die Nutzung von Herstellerfotos muss beispielsweise eine Genehmigung des Herstellers eingeholt werden.
  • Wichtig ist auch, dass die Bilder die Kunden nicht irreführen.
  • Abbildungen müssen den tatsächlich angebotenen Waren entsprechen. Tun sie das nicht, müssen die Kunden ausdrücklich auf die Unterschiede hingewiesen werden.
  • Zu beachten ist auch, dass auf dem Produktbild nicht mehr abgebildet ist, als das was später geliefert wird.
Wie die Darstellung von Produktbildern im Online-Shop korrekt erfolgt, erfahren Sie in diesem Beitrag unseres Partners Protected Shops:vollständigen Beitrag lesenUm Sie vor Abmahnungen zu schützen, bietet die Protected Shops GmbH Ihren Kunden die Erstellung und Aufrechterhaltung wartungsfreier Rechtstexte an.Über einen einfachen aber präzisen Fragebogen werden die wesentlichen Punkte Ihres Geschäftsmodells ermittelt und können so für Sie Ihre Rechtstexte individuell und abmahnsicher gestaltet werden. Das kostet Sie nur wenige Minuten. Im Anschluss können Sie die Texte unmittelbar in Ihren Shop einbinden.

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