Österreichische Paketsteuer ab 1. Oktober 2026: Was Online-Händler wissen müssen
2 Euro pro Paket – aber nicht für jeden Händler
25.09.2026
Ab dem 1. Oktober 2026 gilt in Österreich eine neue Paketsteuer. Sie beträgt grundsätzlich 2 Euro pro zugestelltem Paket. Für kleine und mittlere Online-Händler ist jedoch entscheidend: Die Abgabe betrifft nicht automatisch jeden Händler und nicht jedes Paket nach Österreich.
Österreichische Paketsteuer ab 1. Oktober 2026: Was Online-Händler wissen müssen
Grundsätzlich je zugestelltem Paket – alternativ je steuerpflichtiger Bestellung.
Schwelle beim österreichischen B2C-Versandhandelsumsatz des Vorjahres.
Die Regelung gilt, wenn die Zahlungsannahme nach dem 30. September erfolgt.
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Wer muss die österreichische Paketsteuer bezahlen?
Steuerschuldner ist grundsätzlich der Versandhändler. Eine eigene Steuerpflicht entsteht jedoch nur, wenn dessen inländische Versandhandelsumsätze im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mehr als 100 Millionen Euro betragen haben.
Mit „inländisch“ sind die Versandhandelsumsätze gemeint, bei denen die Ware in Österreich zugestellt wird. Es geht also weder um den weltweiten Gesamtumsatz noch um sämtliche Umsätze eines Unternehmens in Österreich. Maßgeblich ist die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage der österreichischen Versandhandelsumsätze ohne Umsatzsteuer.
Welche Lieferungen werden erfasst?
Eine Lieferung kann nur dann unter die Paketsteuer fallen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind:
- Das Paket wird im österreichischen Bundesgebiet zugestellt.
- Der Kaufvertrag wurde ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen, beispielsweise über einen Onlineshop oder telefonisch.
- Es handelt sich um einen umsatzsteuerlichen B2C-Versandhandelsumsatz.
- Der Versandhändler überschritt im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Umsatzschwelle von 100 Millionen Euro.
Der Standort des Lagers oder der Ware zum Zeitpunkt der Bestellung ist unerheblich. Erfasst werden deshalb sowohl innerösterreichische Lieferungen als auch grenzüberschreitende Lieferungen nach Österreich.
Welche Umsätze zählen für die 100-Millionen-Euro-Grenze?
Für die Schwelle zählt die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage der österreichischen Versandhandelsumsätze im vorangegangenen Wirtschaftsjahr. Berücksichtigt wird grundsätzlich alles, was der Kunde für die Zustellung aufwenden muss – jedoch ohne Umsatzsteuer.
Umsatzsteuerlich wirksame Rücksendungen mindern die Berechnung entsprechend. Der Wert der einzelnen Sendung spielt für die Umsatzschwelle dagegen keine Rolle. Auch Versandhandelsumsätze mit Warenwerten von mehr als 150 Euro sind einzubeziehen. Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ist dieses Wirtschaftsjahr maßgeblich.
Sonderfall Amazon, eBay und andere Marktplätze
Bei Verkäufen über einen Online-Marktplatz greift eine sogenannte Plattformfiktion. Unterstützt die Plattform den Verkauf im umsatzsteuerlichen Sinn, werden ihr die betreffenden Versandhandelsumsätze für die Paketsteuer zugerechnet. Überschreitet die Plattform die Umsatzschwelle, wird sie für diese Umsätze selbst zum Steuerschuldner.
Das bloße Veröffentlichen eines Inserats reicht für diese Zurechnung nicht aus. Ob eine Plattform die Paketsteuer oder damit verbundene Kosten anschließend an Händler oder Kunden weitergibt, richtet sich nach ihren Vertrags- und Preismodellen.
Wie hoch ist die Paketsteuer?
Grundsätzlich fallen 2 Euro pro erfolgreich zugestelltem Paket an. Steuerpflichtige Unternehmen dürfen alternativ 2 Euro pro steuerpflichtiger Bestellung berechnen.
Bei der Bestellmethode bleibt es bei 2 Euro, auch wenn eine Bestellung aus logistischen Gründen in mehreren Paketen geliefert wird. Die Entscheidung zwischen Paket- und Bestellmethode gilt einheitlich für das gesamte jeweilige Kalendervierteljahr.
Wann entsteht die Steuerschuld?
Maßgeblich ist nicht der Versand- oder Zustellzeitpunkt. Die Steuerschuld entsteht bei der Annahme der Zahlung. Bei einer Onlinebestellung ist das typischerweise der Checkout, sobald die Zahlung bestätigt, genehmigt oder zugesagt wird.
Für den Start der Regelung ist deshalb entscheidend, ob die Zahlungsannahme nach dem 30. September 2026 erfolgt. Wurde eine Zahlung bereits im September angenommen, wird die Bestellung nicht allein deshalb steuerpflichtig, weil das Paket erst im Oktober zugestellt wird.
Rücksendungen, fehlgeschlagene Zustellungen und Ersatzlieferungen
| Fall | Folge |
|---|---|
| Paket erfolgreich zugestellt und später zurückgesendet | Die Paketsteuer bleibt grundsätzlich bestehen. |
| Zustellung scheitert oder Annahme wird verweigert | Die Steuer kann entfallen oder berichtigt werden, wenn die Nichtzustellung nachgewiesen wird. |
| Ersatzlieferung zu bereits zugestellter Ware, etwa im Rahmen der Gewährleistung | Es entsteht keine zusätzliche Paketsteuerschuld. |
Welche Lieferungen sind nicht betroffen?
Nicht erfasst werden insbesondere:
- reine B2B-Lieferungen, bei denen der Empfänger umsatzsteuerlich als Unternehmer behandelt wird,
- Click-and-Collect-Abholungen im Geschäft oder an einer unmittelbar zum Geschäft gehörenden Abholstation,
- Käufe, die im Ladengeschäft abgeschlossen und anschließend nach Hause geliefert werden,
- typische Essenslieferungen in für Postsendungen unüblichen Verpackungen,
- unverpackte oder nur minimal verpackte Zeitungen, Zeitschriften und Kataloge.
Nach einer Fachinformation des österreichischen Finanzministeriums werden Sendungen über 31,5 Kilogramm derzeit regelmäßig nicht als Paket im Sinne des Paketsteuergesetzes angesehen. Bei Anwendung der Bestellmethode kann trotzdem Paketsteuer entstehen, wenn zumindest ein anderer Bestandteil derselben Bestellung in einem erfassten Paket zugestellt wird.
Darf der Händler die 2 Euro an den Kunden weitergeben?
Das Paketsteuergesetz bestimmt, wer die Steuer gegenüber dem österreichischen Finanzamt schuldet. Es verpflichtet den Händler nicht dazu, die wirtschaftliche Belastung selbst zu tragen. Ein steuerpflichtiger Händler kann den Aufwand daher in seine Preise oder Versandkosten einkalkulieren oder einen gesonderten Zuschlag berechnen.
Steuerschuldner bleibt der Händler beziehungsweise bei Anwendung der Plattformfiktion der Marktplatz. Der Kunde führt die Paketsteuer nicht selbst an das Finanzamt ab.
Ein gesonderter Zuschlag muss dem Kunden vor Abgabe der Bestellung eindeutig angezeigt werden. Spätestens auf der letzten Bestellseite müssen Gesamtpreis sowie zusätzliche Liefer-, Versand- und sonstige Kosten transparent erkennbar sein. Ein überraschender Aufschlag nach der Bestellung wäre unzulässig.
Warum können aus 2 Euro beim Kunden 2,40 Euro werden?
Wird die Belastung an den Kunden weiterberechnet, kann der Zuschlag zum umsatzsteuerpflichtigen Entgelt gehören. Bei Anwendung des österreichischen Normalsteuersatzes von 20 Prozent würden aus 2 Euro netto rechnerisch 2,40 Euro brutto.
Bei Waren mit ermäßigten Steuersätzen oder Warenkörben mit unterschiedlichen Steuersätzen kann die Behandlung abweichen. Versand- und vergleichbare Nebenleistungen teilen umsatzsteuerlich grundsätzlich das Schicksal der Hauptleistung. Lass die konkrete steuerliche Abbildung deshalb prüfen und hinterlege nicht pauschal für jeden Warenkorb denselben Steuersatz.
Wie wird die Paketsteuer erklärt und abgeführt?
Die Paketsteuer ist als Selbstbemessungsabgabe ausgestaltet. Steuerpflichtige Unternehmen müssen sie für jedes Kalendervierteljahr über FinanzOnline erklären und bezahlen. Die Frist endet jeweils am letzten Kalendertag des auf das Quartal folgenden Monats.
für Q1
für Q2
für Q3
für Q4
Die erforderlichen Aufzeichnungen müssen sieben Jahre aufbewahrt und auf Aufforderung elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.
Was sollten Online-Händler jetzt prüfen?
- Ermittle den österreichischen B2C-Versandhandelsumsatz des maßgeblichen Vorjahres.
- Trenne Direktverkäufe im eigenen Shop von Verkäufen über Online-Marktplätze.
- Prüfe, ob B2B-Kunden umsatzsteuerlich korrekt abgegrenzt und UID-Nummern zuverlässig verarbeitet werden.
- Prüfe die Abrechnungs- und Gebühreninformationen Deiner Marktplätze.
- Entscheide bei eigener Steuerpflicht zwischen Paket- und Bestellmethode für das gesamte Quartal.
- Lege fest, ob Du die Belastung selbst trägst, in Versandkosten einrechnest oder als transparenten Zuschlag ausweist.
- Stelle bei einer Weiterberechnung die korrekte Umsatzsteuer und eine klare Bruttoanzeige im Checkout sicher.
- Dokumentiere Zahlungsannahme, Zustellstatus, fehlgeschlagene Zustellungen und Ersatzlieferungen nachvollziehbar.
Was bedeutet das für Deinen apt-shop?
Für die meisten kleineren und mittleren Händler wird wegen der hohen Umsatzschwelle keine eigene Paketsteuerschuld aus Direktverkäufen entstehen. Prüfen solltest Du dennoch Deine österreichischen Umsätze, die steuerliche Abgrenzung von B2B und B2C sowie mögliche Marktplatzgebühren.
Falls Dein Unternehmen selbst steuerpflichtig ist, betrifft die technische Umsetzung unter anderem Checkout, Versandkosten oder Zuschläge, Umsatzsteuerlogik, Zahlungszeitpunkt, Zustellstatus und Auswertungen. Solche Abläufe müssen zur konkreten steuerlichen Beurteilung und zu Deinen Versandprozessen passen. Bei Bedarf kannst Du Dich über unser Kontaktformular an uns wenden.
Fazit
Die österreichische Paketsteuer ist keine pauschale Zwei-Euro-Abgabe für jeden Onlineshop. Direkt betroffen sind grundsätzlich nur Versandhändler mit mehr als 100 Millionen Euro österreichischem B2C-Versandhandelsumsatz im vorangegangenen Wirtschaftsjahr sowie große Plattformen im Rahmen der Plattformfiktion.
Für kleinere Händler ist vor allem wichtig, mögliche Marktplatzgebühren im Blick zu behalten und keine missverständlichen Zuschläge im eigenen Checkout einzuführen. Wer selbst unter die Steuerpflicht fällt, muss Berechnung, Umsatzsteuer, Zustellnachweise und Quartalsmeldungen technisch sauber abbilden.
Häufige Fragen zur österreichischen Paketsteuer
Quellen und weiterführende Informationen
- Unternehmensserviceportal Österreich: Paketsteuer
- Bundesministerium für Finanzen: Paketsteuer – Kurzdarstellung und FAQs
- Bundesministerium für Finanzen: Fachinformationen Paketsteuer
- Paketsteuergesetz, BGBl. I Nr. 62/2026
- Wirtschaftskammer Österreich: Preisauszeichnung im Webshop
Stand: 25. September 2026. Bildquelle: KI-generiert.
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