Opt-In, Opt-Out, Double-Opt-In – Permission-Marketing kurz erklärt

Erstellt am: 16.10.2018
zuletzt geändert am: 16.10.2018

 

Als Permission Marketing wird die Zusendung von Werbung und Information mit ausdrücklicher Erlaubnis des Empfängers bezeichnet. In Zeiten der erhöhten Datenschutzsensibilität und der DSGVO ist die Beachtung der Regeln immer wichtiger geworden. Das E-Mail- und Newsletter-Marketing ist das klassische Beispiel, auch Rückruf-Formulare oder die Anforderung von Informationsmaterial fällt in die Kategorie Permission Marketing. Drei Begriffe sind in diesem Zusammenhang besonders wichtig.

Das Opt-In-Verfahren

Die Art und Weise, mit der die Einwilligung zur Kontaktaufnahme bzw. zur Zusendung von E-Mails eingeholt wird, spielt rechtlich eine besonders wichtige Rolle. Wer hier Fehler macht, gerät leicht ins Abmahn-Visier. Als Opt-In bezeichnet man die bewusste und aktive Erlaubnis des Käufers oder Interessenten zur Kontaktaufnahme durch den Online-Shop. In der Praxis handelt es sich dabei in der Regel um ein Häkchen, dass vor einen Text gesetzt wird. Dieser kann zum Beispiel so lauten:
Hiermit erteile ich dem Online-Shop die Erlaubnis, mich für Informations- und Werbezwecke zu kontaktieren. Hat der Kunde das Häkchen gesetzt, ist der Online-Händler auf der sicheren Seite.

Double-Opt-In

Das Opt-In-Verfahren ist zwar rechtlich zulässig, hat jedoch einen Haken: Jede beliebige Mail-Adresse kann genutzt werden, Fehler in der Mailadresse oder gänzlich fehlerhafte Adressen fallen nicht auf. Deshalb setzt sich zunehmend das Double-Opt-In-Verfahren durch. Wird eine Mail-Adresse angegeben, erfolgt eine Standard-Nachricht als Bestätigungsmail. Erst wenn der darin enthaltene Link vom Kunden angeklickt wird, gilt die Einwilligung als ausdrücklich erteilt.

Das Opt-Out-Verfahren

Achtung: Werbung in dieser Bestätigungsmail ist unzulässig und kann abgemahnt werden!

Das Opt-Out-Verfahren

Bei diesem Verfahren sind die Häkchen bereits gesetzt. Möchte der Kunde keine E-Mails erhalten, muss er selbst den Haken deaktivieren. Auch die Möglichkeit, über einen Link in einer erhaltenen Mail die Einwilligung zu widerrufen, gehört zum Opt-Out-Verfahren. Das Opt-Out-Verfahren ist gesetzlich nicht definiert, dennoch gibt es mittlerweile klare Vorgehensweisen. Bei digitaler Werbung ist Opt-Out unzulässig, bezieht sich das Opt-Out auf die Zusendung per Post, gibt es in der Regel keine Probleme.

Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann freuen wir uns auf eine positive Bewertung!

0/5 bei 0 Bewertungen