One-Stop-Shop und Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Handel

Erstellt am: 17.06.2021
zuletzt geändert am: 09.03.2022

Ab dem 1. Juli 2021 gelten in der Europäischen Union neue Regeln zum grenzüberschreitenden Handel. Zum Beispiel werden die Lieferschwellen allgemein für den Handel in der EU auf 10.000,00 EUR festgelegt.
Die Freigrenze für Warenliefereungen aus EU-Drittstaaten entfällt. Unser Partneragentur Händlerbund hat dafür ein ausführliches FAQ bereitgestellt. Prüfen Sie, ob auch Sie von den Regelungen betroffen sind! Lesen Sie hier dazu mehr: https://www.haendlerbund.de/de/news/aktuelles/rechtliches/3769-faq-one-stop-shop-umsatzsteuer  

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