Newsletter – nur mit Double-Opt-in!

Erstellt am: 06.11.2017
zuletzt geändert am: 06.11.2017

 

E-Mail-Marketing in Form von Newslettern ist ein beliebtes und wirksames Mittel zur Kundenbindung im Online-Shop. Regelmäßig versendet, sorgen Newsletter dafür, dass der Online-Shop beim Kunden in Erinnerung bleibt. Damit die Marketing-Maßnahme rechtssicher bleibt, muss das Double-Opt-In-Verfahren beim Versand verwendet werden.

Grundlagen des Double-Opt-In

Um zu sichern, dass auch nur die Kunden einen Newsletter erhalten, die dem ausdrücklich zugestimmt haben, wurde das Double-Opt-In-Prozedere eingeführt. Will ein Nutzer einen Newsletter erhalten, dann wird im ersten Schritt eine Bestätigungsmail zugesandt. Erst wenn der Kunde den dort enthaltenen Bestätigungs- oder Aktivierungslink anklickt, hat er dem Bezug vollständig zugestimmt. Durch diese Maßnahme soll verhindert werden, dass Nutzer zum Beispiel unwissentlich von Dritten angemeldet werden und Spam erhält, den er gar nicht bestellt hat.

Double-Opt-In – aber richtig!

Bei der Anwendung des Double-Opt-In-Verfahrens (DOI) gibt es einige Punkte zu beachten, damit die Maßnahme auch wirklich rechtssicher ist und bleibt:
  • DOI-Mails müssen komplett werbefrei sei, vor allem Produktangebote gehören hier nicht hinein.
  • Wer die Mail als reine Textmail verfasst, geht auf Nummer sicher. Dort das Shop-Logo einzubauen, ist allerdings nicht ausdrücklich gesetzlich untersagt.

Die Rechtslage

Zur Einschätzung und Zulässigkeit des DOI gibt es zwei relevante Urteile. So gab das OLG München im Jahr 2012 einer Klägerin Recht und stufte bereits die Bestätigungsmail als unzulässigen Spam ein. Allerdings gibt es ein 2. Urteil aus 2016. Das OLG Düsseldorf entschied, dass die Bestätigungsmail selbst noch keine unzulässige Werbung darstellt. Grundsätzlich muss die Einwilligung zum Erhalt des Newsletters vom Händler dokumentiert werden. Dazu gehört die ausdruckbare Speicherung folgender Punkte:
  • E-Mail-Anfrage des Interessenten inklusive Einwilligungstext
  • URL, über die die Anfrage gestellt wurde
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Eingegebene Daten
  • Antwortmail mit Bestätigungslink
  • Freischaltungsmail
Diese Mails müssen mit Zeitpunkt und E-Mail-Adresse gespeichert werden, eine mündliche Versicherung oder Zeugenaussagen sind nicht ausreichend. Wie im apt-shop ein Newsletter eingerichtet wird, lesen Sie hier!

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