Neue Regelungen – das erwartet Online-Händler 2019

Erstellt am: 14.10.2018
zuletzt geändert am: 14.10.2018

 

Das Gesetzeswesen ist ständig in Bewegung und so ändert sich auch für Online-Shops und den Online-Handel im Jahr 2019 so einiges, worauf sich Händler jetzt schon vorbereiten sollten.

Das neue Verpackungsgesetz

Das neue Verpackungsgesetz schreibt ab 01. Januar 2019 vor, dass Händler, die verpackte Ware verkaufen, diese korrekt entsorgen müssen. Ziel der Verordnung ist eine Verbesserung der Recyclingquoten für Verpackungen. Was dies im Einzelnen für Online-Händler bedeutet, erfahren Sie hier!

Umsatzsteuer – Online Marktplätze müssen strengere Regeln einhalten

Ab 01. Januar 2019 haften Marktplätze wie Amazon oder Ebay für nicht gezahlte Umsatzsteuer. Die Bundesregierung hat dazu ein neues Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen im Internethandel im ersten Entwurf verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist die Erleichterung für Steuerbehörden, insbesondere Unternehmen aus Drittländern zu prüfen. Mehr dazu lesen Sie hier!

Wann kommt die ePrivacy-Verordnung?

Noch unklar ist, ob die ePrivacy-Verordnung (ePVO) bereits 2019 in Kraft tritt. Die EU-Verordnung dient dem Schutz des Privatlebens sowie personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und soll die bisher gültige E-Privacy-Richtlinie ergänzen und ersetzen. Aufgrund des Umstandes, dass diese Verordnung eine starke Einschränkung für die Datennutzung mit sich bringt, erfährt der Plan viel Kritik und Widerstand.

Geoblocking Verordnung

Bereits am 3. Dezember 2018 greift die EU Geoblocking-Verordnung, mit der die Diskriminierung von Online-Käufern aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder des Wohnortes innerhalb des Binnenmarktes unterbunden werden soll.

Neues zur DSGVO

Abzuwarten bleibt die weitere Entwicklung rund um die DSGVO. Die seit Mai 2018 geltende EU-Datenschutzverordnung wird aktuell und sicher auch noch für eine lange Zeit durch Grundsatzurteile der Gerichte konkretisiert. Online-Händler sollten sich hier regelmäßig über den aktuellen Stand der Dinge informieren und im Bedarfsfall zeitnah handeln. Ein recht neues Urteil des LG Würzburg vom 13.09.2018, Az.: 11 O 1741/18 UWG entschied erstmals, dass Verstöße gegen die DSGVO nach dem Wettbewerbsrecht bzw. dem UWG abgemahnt werden können.

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