Lebensmittel online verkaufen

Erstellt am: 12.10.2017
zuletzt geändert am: 12.10.2017

 

Für den Verkauf von Lebensmittel gelten off- wie online strenge Regelungen. Im Onlinehandel müssen zusätzlich besondere Vorschriften beachtet werden. Dazu gehört zum Beispiel eine umfassende Informationspflicht sowie die Registrierung bei der zuständigen Meldebehörde.

Die Grundpreisangabe

Waren, die nach Gewicht verkauft werden, müssen nachvollziehbar ausgezeichnet sein. Dazu gehört die Grundpreisangabe für eine Einheit, also zum Beispiel die Preisangabe pro Kilogramm oder Liter. Wichtig im Online-Shop: Diese Angabe muss in unmittelbarer Nähe des Kaufpreises gut sichtbar angeordnet sein und gehört sowohl in die Artikelbeschreibung als auch in Produktlisten und -übersichten! Grundpreispflichtig nach §2, Absatz 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) sind Waren, die nach
  • Gewicht
  • Volumen
  • Länge
  • Fläche
Angeboten werden. Hinsichtlich der Verpackung gilt dies für Fertigpackungen, offene Packungen und unverpackte Waren.

Nicht immer gilt das Rückgaberecht

Beim Online-Kauf hat der Kunde bestimmte Rückgabe- und Widerrufsrechte. Allerdings gelten diese nicht für alle Lebensmittel. Frischware wie Obst, Käse oder Fleisch, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum innerhalb der Rückgabefrist abläuft, müssen vom Händler nicht wieder angenommen werden. Auch Sonderanfertigungen wie eine Geburtstagstorte sind von Widerruf und Rückgabe ausgenommen. Eine weitere Ausnahme gilt für versiegelte Waren. Ist die Versiegelung geöffnet, sind Hygiene und Gesundheitsschutz nicht mehr gewährleistet und die Rückgabe kann verweigert werden.

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung

Lebensmittel unterliegen einer umfassenden Kennzeichnungspflicht nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Wichtig dabei: Bestimmte verpflichtende Informationen müssen dem Käufer bereits vor Abschluss des Kaufvertrages zugänglich sein, gehören also in die Artikelbeschreibung. Nach Artikel 9 der EU-Lebensmittelinformationsverordnung sind folgende Angaben vorgeschrieben:
  • Bezeichnung des Lebensmittels
  • Zutatenverzeichnis
  • Allergeninformationen
  • Anteile und Mengen bestimmter Zutaten
  • Nettofüllmenge
  • Anweisungen für Aufbewahrung und Verwendung
  • Angaben zum Hersteller und Herkunft
  • Gebrauchsanleitung
  • Alkoholgehalt
  • Nährwertkennzeichnung (seit 13.12.2016)
Für einige Lebensmittel gelten besondere Bestimmungen oder Ausnahmen, deshalb sollten die Vorschriften der EU-Verordnung gründlich studiert und beachtet werden.Tipp: Auch wenn es um die Werbung geht, gelten beim Verkauf von Lebensmitteln besondere Regeln! So sind unter anderem Vergleiche hinsichtlich des Gesundheitsgrades verboten.

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