Künstlersozialabgabe für Online-Händler

Erstellt am: 03.09.2018
zuletzt geändert am: 03.09.2018

 

Händler, die für ihren Online-Shop Texter zur Content-Erstellung beauftragen, sind verpflichtet, an die Künstlersozialkasse (KSK) eine Abgabe zu entrichten. Damit werden die Versicherungsbeiträge für Texter beglichen, die in der KSK versichert sind. Für 2019 bleiben die Abgaben stabil bei 4,2 %.

Wer muss die Künstlersozialabgabe zahlen?

Alle Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen von selbstständigen Künstlern und Publizisten in Anspruch nehmen, müssen laut Künstlersozialgesetz Abgaben bezahlen. Das gilt auch für Online-Händler, wenn sie Texte, Videos, Flyer oder Bilder für ihren Online-Shop erstellen lassen. Nach KVSG § 24 sind zwei Bedingungen maßgeblich:
  • Der Betrieb gehört zu den abgabepflichtigen Unternehmen.
  • Es erfolgt eine Zahlung an den Künstler oder Publizisten (Texter) für deren Leistungen.
Zahlungspflichtig sind sogenannte Verwerter, das heißt Unternehmen, die regelmäßig oder mindestens einmal jährlich Aufträge für ihr Unternehmen erteilen. Dazu gehören in der Regel auch Online-Shops, die Artikelbeschreibungen, Artikelbilder oder Texte für ihre Shop-Seite erstellen lassen. Weitere Bedingung für die Abgabepflicht: Die Honorarsumme pro Jahr muss mehr als 450 Euro betragen.

Bei welchen Auftragnehmern muss die Künstlersozialabgabe bezahlt werden?t

Es spielt keine Rolle, ob der Auftragnehmer selbst in der Künstlersozialversicherung versichert ist, ebenso besteht die Abgabepflicht bei Beauftragung von im Ausland lebenden Künstlern oder Publizisten. Auch die steuerliche Einstufung ist unerheblich (zum Beispiel Freiberufler oder Gewerbebetrieb). Nicht abgabepflichtig sind Zahlungen an juristische Personen, zum Beispiel an eine GmbH.

Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe?

Wichtig: Im Künstlersozialgesetz ist festgelegt, dass die Verwerter – also die Unternehmen, die die Leistung kaufen – die KSA nicht vom Honorar abziehen oder ein geringeres Honorar vereinbaren dürfen. Solche Vereinbarungen verstoßen gegen das Sozialgesetzbuch und sind nichtig.

Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) legt die Höhe der Künstlersozialabgabe jedes Jahr als Prozentsatz vom gezahlten Honorar fest. Für die Jahre 2018 und 2019 beträgt der Anteil 4,2 %. Gezahlt werden muss die Abgabe an die Künstlersozialkasse einmal jährlich, auf der Webseite sind dazu entsprechende Formulare für die Entgeltmeldung verfügbar, auch eine Online-Meldung ist möglich. Quelle: vgsd.de

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