Haftung für das Transportrisiko: Was tun bei Beschädigungen oder Verlust?

Erstellt am: 23.10.2016
zuletzt geändert am: 23.10.2016

 

Verschicken Onlinehändler ihre Waren über einen Transportdienstleister an den Kunden, stellt sich stets die Frage nach der Haftung. Wird das Paket auf dem Weg zum Kunden beschädigt oder geht gar verloren, ist das für beide Seiten ärgerlich. Der Kunde beharrt darauf, seine bezahlte Ware zu bekommen. Der Händler hingegen ist der Überzeugung, seinen Teil der Abmachung eingehalten zu haben, indem er die Ware abgeschickt hat. Aber wer ist im Recht?

Transportrisiko liegt beim Verkäufer

Unabhängig davon, für welche Versandart Sie sich entscheiden, das Transportrisiko liegt stets bei Ihnen als Händler. Hintergrund ist, dass das Risiko erst dann auf den Käufer übergeht, wenn er das Paket persönlich angenommen hat oder es einer in der Hausgemeinschaft lebenden Person übergeben wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt liegt das Transportrisiko bei Ihnen. Sie haften also beispielsweise in all diesen Fällen:
  • Das Paket wird während des Transports beschädigt.
  • Ein Nachbar nimmt das Paket an und behauptet später, es gar nicht bekommen zu haben.
  • Wegen der Abwesenheit des Empfängers wird das Paket an einer Packstation abgeliefert oder beim Versanddienstleister eingelagert und geht dabei verloren.
  • Das Paket geht auf dem Transportweg verloren.

Früherer Gefahrübergang nicht über die AGB regelbar

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Onlineshops finden sich abenteuerliche Regelungen, durch die das Transportrisiko bereits dann auf den Käufer übergeht, sobald das Paket an den Zusteller übergeben wurde. Solche Klauseln sind allerdings in aller Regel unzulässig, da sie den Verbraucher unangemessen benachteiligen (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Keine Entbindung von der Leistungspflicht

Auch wenn es ärgerlich ist: Der Kunde darf im Falle einer Beschädigung sein Widerrufsrecht nutzen oder seine Ansprüche aus der Mängelhaftung geltend machen. Bei Verlust des Pakets hat er Anspruch auf Neulieferung. Er ist somit bei Verlust oder Beschädigung eines Pakets auf dem Transportweg stets auf der sicheren Seite.

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