Gutscheinverkauf im Online-Shop

Erstellt am: 15.11.2017
zuletzt geändert am: 15.11.2017

 

Gerade zur Weihnachtszeit boomt der Verkauf mit Gutscheinen in Online-Shops. Gerne werden diese auch im Zusammenhang mit Werbeaktionen verschenkt. In rechtlicher Hinsicht ist beim Gutscheinhandel einiges zu beachten.

Vorteile für den Online-Shop

Geschenkgutscheine sind für Kunden wie auch für den Händler selbst in mehrerlei Hinsicht vorteilhaft:
  • Der Kunde erhält ein vom Beschenkten flexibel nutzbares Produkt.
  • Da sich der Gutschein-Einlöser seine Ware selbst aussuchen kann, sinkt die Retourenquote.
  • Geschenkgutscheine fördern die Kundengewinnung,
  • Oft liegt der Bestellwert über dem Gutscheinwert, dadurch steigt der Umsatz.

Geschenkgutscheine und Aktionsgutscheine

Der Unterschied zwischen diesen beiden Gutscheinvarianten liegt darin, dass der Geschenkgutschein im Online-Shop verkauft, der Aktionsgutschein vom Händler verschenkt wird. Verschenkte Gutscheine unterliegen weniger Regeln und Anforderungen, zum Beispiel was die Gültigkeitsdauer betrifft. Beim Geschenkegutschein als „Ware“ muss dagegen eine gesetzliche Gültigkeit eingehalten werden, weiterhin gilt das Widerrufsrecht.

Geschenkgutscheine und Geltungsdauer

Laut Gesetz verfällt ein Gutschein nach drei Jahren, insofern keine Geltungsdauer angegeben ist. Andererseits sind zu kurze Laufzeiten nicht erlaubt. In der Praxis wird eine Laufzeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum gehandhabt, da kürzere Fristen zu einer Benachteiligung des Gutscheininhabers führen würden, dem Gutscheinaussteller dagegen Vorteile in Bezug auf die Nichterbringungspflicht bringen. Ist der Gutschein einmal verfallen, dann ist der Shop-Händler nicht mehr verpflichtet diesen einzulösen, Kulanzentscheidungen sind natürlich möglich. Diese können Sinn machen, dienen sie doch der Kundengewinnung und Kundenbindung, da der Online-Shop in diesem Fall in guter Erinnerung bleibt.

AGB-Regelungen zum Geschenkgutschein

Die Regelungen zum Gutschein sollten auch in den AGB des Online-Shops festgelegt sein. Wichtige Inhalte sind zum Beispiel:
  • Möglichkeit der Einlösung
  • Geltungsdauer
  • Übertragbarkeit
  • Produktgültigkeit
  • Umgang mit Restguthaben
  • Maximale Anzahl der einlösbaren Gutscheine pro Bestellung

Gutscheine und Mehrwertsteuer

Wie ein Gutschein beim Verkauf besteuert wird, hängt von seinem Einsatzzweck ab. Wird ein Gutschein als Wertgutschein ausgestellt, gilt er als reines Zahlungsmittel und wird beim Verkauf mit 0 % besteuert. Gutscheine, die sich auf ein bestimmtes Produkt beziehen, werden dagegen ganz regulär mit dem Mehrwertsteuersatz der Ware besteuert, da der Käufer einen vorher festgelegten Gegenwert erhält.

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