Google Bildersuche als neue Abmahnfalle?

Erstellt am: 17.08.2019
zuletzt geändert am: 17.08.2019

 

Für eine ansprechendere Suche und ein verbessertes Erlebnis beim Online-Shopping hat Google seine Bildersuche optisch verändert. Für Händler kann diese Veränderung zur Abmahnfalle werden, da es zu Verstößen gegen die Preisangabenverordnung kommen kann.

Das ist neu

Die Suchergebnisse einer Bildersuche – zum Beispiel zu einem Produkt - werden zukünftig in einem Seitenfenster rechts am Bildschirm angezeigt, anstatt wie bisher zwischen den Kacheln. Beim Klick auf das Bild erscheinen Details des Produktes, dazu gehören Produktname, Preis oder auch die Marke sowie die Verfügbarkeit des Artikels. Was für den Nutzer eine Verbesserung darstellt, kann für Online-Händler zum Abmahnrisiko werden, denn eine rechtlich vorgeschriebene Angabe zum Produkt fehlt bei dieser Anzeige: Der Grundpreis.

Fehlende Grundpreisangabe als Risiko

Nach ³2, Abs. 1, Satz 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) muss beim Verkauf von Waren in Fertigpackungen, offenen Verpackungen oder als Verkaufseinheit ohne Umhüllung nach Gewicht, Fläche oder Länge nicht nur der Gesamtpreis, sondern auch ein Grundpreis angegeben werden. Dies gilt zum Beispiel beim Verkauf von Lebensmitteln, Drogerieprodukten oder Bodenbelägen. Platziert werden muss diese Angabe in unmittelbarer Nähe des Produktes. Bei der neuen Google Bildersuche könnte diese Verpflichtung zum Problem werden: denn der Grundpreis, der zusammen mit dem Gesamtpreis angezeigt werden muss, ist in den Details zum Produkt generell nicht enthalten. Für Online-Händler besteht aber die Verpflichtung, diese Angabe bei jeder Werbung fürs Produkt sicherzustellen – deshalb ist er hier in der Haftung, auch wenn er keinen Einfluss auf die Anzeigedarstellung und die Details hat.

Wie können Online-Händler sich schützen?

Aktuell leider gar nicht. Aus dem Schneider sind allerdings Händler, die den Marktplatz Ebay nutzen. Denn dort sollte der Grundpreis bereits schon in der Überschrift stehen. Bei der Bildersuche wird die komplette Artikelbezeichnung von Google abgerufen und angezeigt, damit wird auch die Anzeige des Grundpreises in der neuen Google-Bildersuche mit dargestellt.

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