EuGH beschließt neue Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel

Erstellt am: 16.11.2019
zuletzt geändert am: 16.11.2019

 

Mit Urteil vom 12.11.2019 (Az.C-363/18) beschloss der Europäische Gerichtshof eine spezielle Kennzeichnung für Lebensmittel. Betroffen sind Waren israelischer Siedlungen aus dem Westjordanland und anderen vom Staat Israel besetzten Gebieten.

Worum geht es?

Das Urteil besagt, dass Lebensmittel, die aus Ortschaften innerhalb der von Israel besetzten Gebieten wie dem Westjordanland, dem Gaza-Streifen oder Ostjerusalem bezogen werden, mit einer Herkunftsangabe versehen werden müssen. Angestrengt haben das Verfahren ursprünglich die Organisation Juive Européenne und der Weinbauer Vignoble Psagot Ltd. aus Frankreich, wobei es um die Rechtmässigkeit eines Erlasses aus dem Jahr 2016 ging, der die Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel aus den von Israel seit 1967 besetzten Regionen vorschreibt. Grundlage des Erlasses ist die EU-Verordnung zur Ursprungskennzeichnung von Lebensmitteln.

Informierte Wahl für den Verbraucher

Der EuGH sieht in der Kennzeichnung Israel als Ursprungsland eine mögliche Irreführung der Verbraucher, wenn die Produkt aus besetzten Gebieten mit eigenem völkerrechtlichen Status stammen. Durch das Weglassen der genauen Herkunft wird dem Käufer die Möglichkeit entzogen, eine fundierte Entscheidung zu treffen. In diesem Fall nicht nur hinsichtlich Gesundheit, Wirtschaft und Umwelt, sondern auch bezüglich ethischer Grundsätze. Der EuGH sieht die Angabe des Herkunftsgebietes der jeweiligen Waren nach EU-Verordnung Nr. 1169/2011 als verpflichtend an.

Politisch brisant

Im Jahr 2010 gab es bereits eine ähnliche Entscheidung des EuGH, dieses bezog sich auf Nichtlebensmittel.  

Politisch brisant

Israel spricht sich gegen eine Umsetzung der Richtlinie aus, sei eine besondere Kennzeichnung von Produkten aus israelischen Siedlungen innerhalb der besetzten Gebiete diskriminierend, die Kritiker des Urteils sehen dieses weiterhin als Basis möglicher Boykotte. Begrüßt wurde das Urteil dagegen von der Palästinensichen Befreiungsorganisation PLO.Quelle: curia.europa.eu

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