EU-Gewährleistungslabel und GARAN-Label: Pflicht, Umsetzung und erstes Fazit
Bekannte Verbraucherrechte, neue Pflichtgrafiken und viel Verwirrung auf Marktplätzen
30.09.2026
Seit dem 27. September 2026 müssen Händler beim Verkauf von Konsumgütern an Verbraucher in der EU auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht hinweisen. Für bestimmte freiwillige Herstellergarantien kommt zusätzlich das neue EU-GARAN-Label hinzu. Drei Tage nach dem Start zeigt sich: Die Idee ist schnell erklärt – die praktische Umsetzung hat bei Shops und Marktplätzen trotzdem viel Verwirrung ausgelöst.
EU-Gewährleistungslabel und GARAN-Label: Was Händler jetzt wissen müssen
Seit 27. September 2026
Der harmonisierte Hinweis zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht ist verpflichtend.
Gewährleistung
Das gesetzliche Recht ist nicht neu. Neu ist die einheitliche und gut sichtbare Information darüber.
GARAN nur im Sonderfall
Das zusätzliche Label betrifft nur bestimmte kostenlose Herstellergarantien von mehr als zwei Jahren.
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Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe
Die gesetzliche Gewährleistung richtet sich gegen den Verkäufer. Sie greift, wenn eine Ware bei Übergabe nicht vertragsgemäß ist. Verbraucher in der EU haben bei Konsumgütern grundsätzlich mindestens zwei Jahre Schutz; nationale Einzelheiten können darüber hinausgehen.
Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige zusätzliche Zusage, häufig vom Hersteller. Sie darf die gesetzlichen Rechte des Kunden nicht einschränken oder ersetzen. Genau diese Unterscheidung soll durch die beiden einheitlichen Hinweise sichtbarer werden.
| Merkmal | Gewährleistungslabel | EU-GARAN-Label |
|---|---|---|
| Worum geht es? | Gesetzliches Gewährleistungsrecht | Freiwillige Haltbarkeitsgarantie des Herstellers |
| Wer ist verantwortlich? | Verkäufer gegenüber dem Verbraucher | Hersteller als Garantiegeber; Verkäufer muss die Information darstellen |
| Wann erforderlich? | Beim B2C-Verkauf von Konsumgütern in der EU | Nur bei kostenloser Herstellergarantie für die gesamte Ware mit mehr als zwei Jahren Laufzeit |
| Darf das Design verändert werden? | Nein | Nein; anpassbar sind nur die vorgesehenen Produkt- und Garantiedaten |
So sehen die beiden EU-Hinweise aus
Bildquelle: Europäische Kommission, harmonisierte Vorlagen gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.
Wer muss jetzt handeln?
- Betreiber eigener B2C-Onlineshops: Prüfe, ob der harmonisierte Gewährleistungshinweis gut sichtbar und farbig eingebunden ist.
- Marktplatzhändler: Prüfe, was die Plattform zentral anzeigt und welche Produktdaten Du für das GARAN-Label liefern musst.
- Hersteller: Ermittle, für welche Modelle tatsächlich eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware gilt.
- Händler mit eigenem Theme: Prüfe die Darstellung auf Desktop und Mobilgeräten sowie den Weg bis zum Vertragsschluss.
Wie muss der Hinweis im eigenen Onlineshop dargestellt werden?
Die EU beschreibt das Gewährleistungslabel für Onlineshops als gut sichtbaren allgemeinen Hinweis auf der Website. Online muss es farbig erscheinen. Die Gestaltung und der Inhalt sind standardisiert und dürfen nicht an das eigene Corporate Design angepasst werden.
Beim GARAN-Label ist die Zuordnung zum konkreten Produkt entscheidend. Online darf es in einem geschachtelten Format dargestellt werden, das sich per Klick oder Mausbewegung öffnet. Zusätzlich müssen die Bedingungen der Herstellergarantie verständlich verfügbar sein.
apt-shop stellt die erforderlichen Funktionen mit dem aktuellen Update bereit. Die Daten für das produktbezogene GARAN-Label können im Backend sowie über REST-API und CSV-Import/-Export gepflegt werden. Details findest Du in der Update-Beschreibung.
Drei Tage danach: Wie setzen Marktplätze die Pflicht um?
Das Bild ist nicht einheitlich. Die Plattformen übernehmen den allgemeinen Hinweis inzwischen überwiegend zentral, benötigen für das produktbezogene GARAN-Label aber zusätzliche Angaben vom Händler oder Hersteller.
Amazon
Amazon erklärt inzwischen, den Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht automatisch auf EU-Angeboten anzuzeigen. Hersteller mit einer passenden Haltbarkeitsgarantie können zusätzlich das GARAN-Label auf der Produktdetailseite bereitstellen.
Die konkrete Information kam sehr kurzfristig; in den Händlerforen wurde zuvor über fehlende und teilweise widersprüchliche Auskünfte diskutiert.
eBay
eBay blendet den gesetzlichen Hinweis für betroffene gewerbliche Angebote zentral ein. Für das GARAN-Label müssen Garantiedauer, Marke und Modell in den vorgesehenen Artikelmerkmalen vorhanden sein.
Die technischen Felder wurden erst wenige Tage vor dem Stichtag bereitgestellt.
Kaufland
Kaufland stellt den allgemeinen Hinweis automatisch auf relevanten Produktdetailseiten dar. Erforderliche GARAN-Daten können über Seller Portal, Datei oder Marketplace-API geliefert werden.
Der Händler bleibt dafür verantwortlich, die passende Herstellergarantie richtig zuzuordnen.
Auch wenn ein Marktplatz die Darstellung technisch übernimmt, solltest Du nicht blind darauf vertrauen. Kontrolliere stichprobenartig Deine Angebote, insbesondere Produkte mit längeren Herstellergarantien und internationale Angebote.
Warum die neue Darstellung kontrovers diskutiert wird
Was dafür spricht
- Gewährleistung und freiwillige Garantie werden klarer voneinander getrennt.
- Verbraucher erhalten EU-weit ein wiedererkennbares Format.
- Längere Haltbarkeitsgarantien können als Produktvorteil sichtbarer werden.
- Der Hinweis kann Missverständnisse darüber reduzieren, wer bei einem Mangel zuständig ist.
Was Händler kritisieren
- Das zugrunde liegende Gewährleistungsrecht bestand bereits; neu ist vor allem zusätzlicher Darstellungs- und Pflegeaufwand.
- Die festen Grafiken nehmen Raum auf Produkt- oder Checkoutseiten ein und passen nicht immer zum Theme.
- Marktplatzinformationen und technische Felder kamen teilweise erst kurz vor oder nach dem Stichtag.
- Händler befürchten Ablenkung, Verunsicherung und damit eine schlechtere Conversion.
Sinkt dadurch wirklich die Conversion-Rate?
Diese Sorge ist nachvollziehbar: Zusätzliche Hinweise können eine ohnehin komplexe Produkt- oder Bestellseite weiter belasten. Ein ungewohntes Label mit viel Text kann Kunden außerdem zu der Frage bringen, ob gerade ein besonderes Risiko erklärt werden soll.
Drei Tage nach dem Stichtag gibt es jedoch noch keine belastbare Datengrundlage, aus der sich ein allgemeiner Conversion-Rückgang ableiten ließe. Wer die Wirkung beurteilen möchte, sollte die eigenen Zahlen vergleichen: Produktansichten, Warenkorbquote, Checkout-Abbrüche und Conversion vor und nach der Einbindung – möglichst getrennt nach Gerätetyp.
Wichtig ist auch die Umsetzung: Ein gut eingebundener, klar erklärter Hinweis kann Vertrauen schaffen. Ein technisch schlecht skalierendes Bild, ein überladener Checkout oder eine missverständliche Platzierung kann dagegen tatsächlich stören.
Unser persönliches Fazit nach den ersten drei Tagen
Das Ziel, Gewährleistung und Garantie verständlicher zu machen, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Die praktische Einführung war trotzdem unnötig hektisch. Händler mussten ihre Shops und Produktdaten anpassen, während große Marktplätze teilweise erst unmittelbar vor dem Stichtag belastbare technische Hinweise veröffentlichten.
Problematisch ist außerdem, dass ein bereits bestehendes Verbraucherrecht nun mit einer zusätzlichen Pflichtgrafik erklärt werden muss. Das schafft nicht automatisch mehr Verständnis, sondern zunächst mehr Oberfläche, Pflege und Fehlerquellen.
Unsere Einschätzung: Die Label sollten weder dramatisiert noch ignoriert werden. Rechtssicher einbinden, die Darstellung auf Mobilgeräten prüfen, Garantiedaten sauber pflegen und anschließend anhand echter Shopdaten beobachten, ob Kundenverhalten und Conversion sich verändern.
Checkliste für Händler
- Prüfe, ob Du Konsumgüter an Verbraucher in der EU verkaufst.
- Kontrolliere den farbigen Gewährleistungshinweis im eigenen Shop auf Desktop und Mobilgeräten.
- Ermittle Produkte mit kostenloser Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware.
- Pflege dafür Garantiedauer, Marke, Modell und Garantiebedingungen.
- Kontrolliere Deine Angebote bei Amazon, eBay, Kaufland und weiteren Marktplätzen stichprobenartig.
- Dokumentiere, welche Information Dein Kunde vor Vertragsschluss sehen konnte.
- Beobachte Conversion und Checkout-Abbrüche, statt einen positiven oder negativen Effekt nur zu vermuten.
Weiterführende Quellen
- Europäische Kommission: Gewährleistungslabel und GARAN-Label
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960
- eBay Developers: Commercial Guarantee of Durability
- Kaufland Global Marketplace: EU-EmpCo-Regelungen
- apt-shop Update-Beschreibung zur technischen Umsetzung
Technische Umsetzung im Onlineshop
GARAN-Label und Gewährleistungslabel im Shop abbilden
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