Entscheidung des BGH: keine Händlerhaftung für Amazon-Kundenbewertungen

Erstellt am: 28.02.2020
zuletzt geändert am: 28.02.2020

 

Nach mehrjährigem Rechtsstreit ist es jetzt durch das BGH entschieden. Händler, die Produkte bei Amazon Marketplace verkaufen, haften nicht für die Kundenbewertungen zur Ware, denn die ist nicht Teil des Angebots. Im verhandelten Fall ging es um ein Kinesiologie-Tape. Der Verein Sozialer Wettbewerb (VSW) verklagte den Händler, da in den Bewertungen konkrete Heilversprechen benannt waren, die wissenschaftlich nicht erwiesen sind.

Bewertungen sind nicht Teil des Angebots

Der Fall musste in dritter Instanz vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden, bis klar war, dass der Online-Händler keine wettbewerbsrechtliche Haftung für den Inhalt von Kundenbewertungen übernehmen muss. Die Einschätzungen Dritter (in diesem Fall zur Wirkung des Produktes) seien freie Meinungsäußerungen und damit durch das Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit geschützt. Handlungsbedarf besteht nur dann, wenn das Produkt die öffentliche Gesundheit gefährden würde, was bei dem besagten Produkt jedoch nicht der Fall ist.

Bewertungen – wertvoll für Online-Kunden

Online-Käufer orientieren sich stark an den Bewertungen anderer Kunden für ein Produkt, insofern stellen positive Kundenmeinungen eine wertvolle Werbung für den Händler dar. Dennoch sind diese Bewertungen nicht als Werbung einzustufen, da sie nicht vom Verkäufer ausgelöst oder veranlasst wurden. Ist dies der Fall, macht sich der Händler ohnehin strafbar, gefakte Kundenbewertungen bei Amazon verstoßen mindestens gegen die AGB des Marktplatzes, auch andere Betreiber sprechen dieses Verbot aus. Das kann zum Ausschluss führen und fällt außerdem unter die Wettbewerbswidrigkeit, es drohen Abmahnungen.

Alles drei Instanzen sind einer Meinung

So wie der BGH haben auch das Landgericht Essen, bei dem der Fall in erster Instanz verhandelt wurde sowie das OLG Hamm entschieden. Für die Richter in Hamm war dabei auch entscheidend, dass positive Bewertungen durch eine oder mehrere negative Äußerungen schnell ihre Wirkung verlieren. Zu beachten ist jedoch, dass dieses Urteil nur dann gilt, wenn es sich um „echte“ Bewertungen handelt und nicht durch Beeinflussungen oder Bezahlung entstanden sind.

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