Ebay – unzulässige Artikel bei Teilnahme an Zahlungsabwicklung

Erstellt am: 28.05.2020
zuletzt geändert am: 28.05.2020

 

Wer Produkte nicht nur im eigenen Online-Shop, sondern zusätzlich auch auf Marktplätzen anbietet, kann seine Umsätze deutlich steigern. Damit der Verkauf reibungslos läuft, müssen bei Ebay und Co die eigenen Grundsätze beachtet werden. Einer davon betrifft bei Ebay unzulässige Artikel im Rahmen der ab Ende Mai geltenden Zahlungsabwicklung.

Ebay Richtlinien für die Zahlungsabwicklung

Online-Händler, die an der Ebay-Zahlungsabwicklung teilnehmen sind beim Angebot bestimmter Artikel eingeschränkt und das auch dann, wenn der Verkauf dieser Artikel über die Plattform grundsätzlich erlaubt sind. Der Online-Marktplatz hat dazu eine Auflistung herausgegeben, an der sich die Händler orientieren können. Diese enthält unter anderem:
  • Alkoholische Getränke
  • Adult-Artikel
  • Tickets für Reisen und Veranstaltungen
  • Auktionsservice
  • Münzen und Papiergeld
  • Pharmazeutika
  • Übernachtungsangebote
  • Immobilien
  • Tabak und E-Zigaretten
  • Messer außer Essbesteck
Der Verstoß gegen diese Grundsätze hat Sanktionen zur Folge, zum Beispiel die Löschung der Angebote, Einschränkung der Marktplatz-Nutzung oder sogar den völligen Ausschluss.

Was ist die Zahlungsabwicklung bei Ebay?

Ende Mai 2020 führt Ebay die neue Zahlungsabwicklung ein, deren Start bereits 2018 erfolgte. Diese ist für die meisten Händler verpflichtend, die Zahlungen werden direkt ohne Drittanbieter über die Plattform abgewickelt. Laut Ebay sollen damit Kauf- und Verkaufserfahrung auf dem Marktplatz verbessert werden. Verkäufer können über das Verkäufer-Cockpit zentral auf alle Zahlungsinformationen zugreifen, Käuferschutzfälle und Rückerstattungen verwalten. Es sind keine separaten Konten nötig, um Kundenzahlungen anzunehmen.Online-Händler, die mit Produkten handeln, deren Kategorien aktuell noch nicht von der neuen Zahlungsabwicklung unterstützt werden, sind natürlich auch nicht verpflichtet, diese zu nutzen. Allerdings soll die Verfügbarkeit noch ausgebaut werden mit dem Ziel, dass schließlich alle gewerblichen Anbieter das neue Abwicklungsverfahren nutzen.

Nicht einverstanden mit den Änderungen? Außerordentliche Kündigung möglich!

Händler, die mit den neuen Regeln nicht einverstanden sind und ihren Ebay-Shop kündigen möchten, steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Für diesen Fall wird die noch offene Shopgebühr bis zum Ablauf des Jahresabonnements erlassen und das Konto geblockt, aber nicht geschlossen.Quelle: ebay.de

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