Die Omnibus-Richtlinie – für Online-Händler weht ein scharfer Wind

Erstellt am: 28.01.2020
zuletzt geändert am: 28.01.2020

 

Mit Datum 7. Januar 2020 treten für Online-Händler mit einer neuen EU-Richtlinie Verschärfungen in gleich mehreren Bereichen in Kraft – daher auch der Name. Das Paket an Maßnahmen betrifft Verbraucherschutz und Wettbewerbsrecht.

Die wichtigsten Neuerungen

Für den Online-Handel bedeutet die EU- Richtlinie 2019/2161 Änderungen bzw. Verschärfungen in folgenden Punkten:
  • Die Verbraucherrechte-Richtlinie, die am 12. Juni 2014 in Kraft trat, wird in ihren Anwendungsbereichen erweitert. So gelten die dortigen Regelungen künftig auch für Verträge rund um Digitale Inhalte aus der Cloud und digitale Dienstleistungen.
  • Die Widerrufsbelehrung ändert sich. Auch hier betreffen die Neuerungen unter anderem den Umgang mit digitalen Inhalten, die als Download zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Faxnummer muss nicht mehr in Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular angegeben werden.
  • Bei Fernabsatzverträgen müssen Online-Händler ab sofort mehr Kontaktinformationen bereitstellen.
  • Wird dem Verbraucher ein personalisierter Preis angezeigt, der elektronisch/ automatisch ermittelt wurde, muss dieser darauf hingewiesen werden.
  • Änderungen und strengere Regelungen bei Preissenkungen und beim Preisangabenrecht: Bei jeder Preisermäßigung muss der vorherige Preis mit angegeben werden.
  • Zur Echtheit von Kundenbewertungen muss der Unternehmer darüber informieren, wie er diese sicherstellt.
  • Werden auf Marktplätzen Rankingmechanismen verwendet, muss der Verbraucher dazu umfassend informiert werden.
  • Auf Marktplätzen besteht eine erweiterte Kennzeichnungspflicht darüber, ob der Anbieter privat oder gewerblich ist.
  • Waren unterschiedlicher Qualität dürfen EU-weit nicht als identisch vermarktet werden.

Tiefgreifende Änderung im Wettbewerbsrecht

Neben den Änderungen, mit denen die Online-Händler konfrontiert werden, zeigt sich noch ein neues Problem: Zusätzlich zu den Abmahnungen aus dem Bereich des Verbraucher- und Wettbewerbsrecht könnten jetzt auch Bußgelder auf sie zukommen, die von verärgerten Verbrauchern oder missgünstigen Mitbewerbern ausgelöst werden.

Was müssen Online-Händler nun tun?

Online-Händler müssen die genannten und alle weiteren Änderungen aus der neuen Richtlinie zwingend umsetzen, wollen sie nicht Geldbußen durch Wettbewerbsverstöße und die Verletzung von Verbraucherrechten riskieren. Das Strafmaß ist ähnlich wie bei Verstößen gegen die DSGVO gehalten. Das betrifft vor allem auch die Änderung der Rechtstexte. Doch noch ist etwas Zeit: Die nationalen Gesetzgeber müssen die Festlegungen der Richtlinie bis 28. November 2021 in nationales Recht umsetzen. Ab 28. Mai 2022 ist dann die Anwendung gefordert.

Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann freuen wir uns auf eine positive Bewertung!

0/5 bei 0 Bewertungen