Die DSGVO – So profitieren Online-Händler

Erstellt am: 11.06.2018
zuletzt geändert am: 11.06.2018

 

Die neue Datenschutzverordnung der EU, die am 25. Mai 2018 in Kraft trat, hat für viel Aufregung und Missfallen gesorgt, kamen doch auf die Webseitenbetreiber und Online-Händler jede Menge neue Aufgaben zu. Darüber hinaus bietet die DSGVO jedoch auch Vorteile durch die neue Regelung.

Mehr Vertrauen in die Sicherheit

Der Online-Handel wird zunehmend zur wichtigen Einkaufsquelle für Verbraucher. Insbesondere weniger internetaffine Kunden werden durch das sichere Gefühl beim Umgang mit ihren Daten animiert, ebenfalls diesen Weg an Produkte zu kommen nutzen.

Datenschutz wirkt seriös!

Der sorgfältige Umgang mit personenbezogenen Daten ist für Kunden ein wichtiger Punkt. Durch die neue DSGVO fühlen sich Verbraucher noch sicherer und Online-Händler profitieren von diesem Gefühl. Der Online-Handel wird durch die Verordnung risikoärmer und damit noch attraktiver.

Gastbestellungen als neue Konversionsquelle

Die DSGVO verpflichtet Händler, auch Gastbestellungen anzubieten. Da hier anders als bei einem Kundenkonto die Kundenbindung weniger stark ist, war diese Variante bislang wenig beliebt. Allerdings lässt diese Möglichkeit Käufern die Wahl, ob sie sich sofort „binden“ und ihre Daten speichern lassen möchten oder den neuen Online-Shop erst einmal testen.

Weniger Daten – schnellere Bestellung

Die Aufforderung in der DSGVO, nur noch so wenig Daten wie möglich zu erheben, beschleunigt und erleichtert den Bestellprozess und das ist im Sinne der Kunden. Ein unkomplizierter Einkauf, bei dem nicht erst viele Daten eingegeben werden müssen, bleibt den Kunden in Erinnerung und sie kommen gerne wieder.Quelle: trustedshops.deWer bislang versäumt hat, seinen Online-Shop auf den neuesten Stand zu bringen, sollte dies schnellstmöglich nachholen, denn die erste Abmahnwelle ist schon angerollt. Allerdings sollten Abmahnungen in jedem Fall sorgfältig geprüft werden, denn häufig sind diese rechtsmissbräuchlich oder ganz und gar unberechtigt. Gerade Abmahnungen nach dem 25. Mai 2018 sind aktuell schwer zu bewerten, da es noch keine rechtliche Handhabe und keine Urteile dazu gibt.

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