Das Urheberrecht – auch im Online-Shop ein Thema!

Erstellt am: 18.09.2017
zuletzt geändert am: 18.09.2017

 

Produktbilder und Artikelbeschreibungen stellen eine wichtige Komponente im Online-Shop dar. Sie informieren potentielle Käufer und bieten Anreize zum Kauf. Häufig vernachlässigt wird bei der Auswahl das Urheberrecht – und das wiederum kann zu Abmahnungen und empfindlichen Strafen führen.

Das Urheberrecht

Texte wie auch Bilder haben nach deutschem Recht genau einen Urheber – und dieser hat bestimmte Rechte an seinem Werk, da es zum geistigen Eigentum zählt. Damit auf einer Webseite oder einem anderen Medium Texte oder Bilder genutzt werden dürfen, muss ein verabredetes Nutzungsrecht durch den Verwerter daran bestehen. Das Nutzungsrecht wird in der Regel durch den Einkauf bei einem Texter oder Fotografen erworben. Folgt man der Rechtslage, ist es also nicht zulässig, Texte, Bilder oder auch ein Webdesign ohne Zustimmung von einer anderen Webseite zu kopieren und selbst zu verwenden.

Urheberrecht für Fotos und Produktbilder

Auf Nummer sicher geht ein Online-Händler dann, wenn er auf seiner Shop-Seite nur solche Produktbilder verwendet, an denen er zweifelsfrei die Nutzungsrechte hat. Dies lässt sich durch verschiedene Methoden umsetzen:
  • Produktbilder selbst fotografieren – dabei ist allerdings zu beachten, dass durch die Abbildung keine Markenrechtsverletzung passiert oder das Produkt selbst urheberrechtlich geschützt ist
  • Die Verwendung von sogenannten gemeinfreien Bildern, die auf verschiedenen Plattformen erhältlich sind
  • Der Kauf lizensierter Fotografien bei Stockanbietern – hier gilt es, genau zu überprüfen, ob die Lizenz auf die Verwendung im Online-Shop erlaubt (kommerzielle Nutzung)
  • Die genehmigte Verwendung von Herstellerfotos

Urheberrechte an Texten

Was für Fotos gilt, hat ebenso bei der Verwendung von Texten Bestand. Texte von anderen Webseiten dürfen nicht ohne Genehmigung verwendet werden, neben der Urheberrechtsverletzung kommt dann auch noch das Problem des Duplicate Content auf den Händler zu. Rechtssicher verwendet werden Texte unter folgenden Voraussetzungen:
  • Der Text wird vom Online-Händler selbst verfasst.
  • Der Text wird von einem professionellen Texter oder einer Texterplattform eingekauft. Mit Bezahlung der Rechnung werden bestimmte vereinbarte Nutzungsrechte erworben.
Das Urheberrecht ist ausgesprochen umfangreich und umfasst zahlreiche Regelungen wie auch Ausnahmen. Bei Zweifeln daran sollte eine Beratung durch einen Anwalt erwägt werden.

Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann freuen wir uns auf eine positive Bewertung!

0/5 bei 0 Bewertungen