Bio-Lebensmittel aus dem Online-Shop – Nur mit Zertifizierung!

Erstellt am: 27.10.2017
zuletzt geändert am: 27.10.2017

 

Im Bereich der Bio-Lebensmittel sind Kontrollen und Zertifizierungen besonders wichtig. Lediglich Händler, die direkt an Endverbraucher verkaufen, waren von dieser Auflage aufgenommen. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes gilt diese Ausnahme allerdings nicht für den Online-Handel.

Kontrollsystem ohne Lücken

Um die Herkunft von Bio-Lebensmitteln lückenlos nachweisen zu können, schreibt die EG-Öko-Verordnung 834/07 strenge Kontroll- und Zertifizierungsverfahren vor. Nur dann, wenn alle Verpflichtungen erfüllt sind, dürfen Bio-Lebensmittel verkauft werden. Ausgenommen von diesen Regelungen sind lediglich Direktverkäufer, die ihre Waren ohne Zwischenhändler an den Endverbraucher abgeben. Lange Zeit war unklar, ob dies auch im Online-Handel gilt, da die Online-Händler ebenfalls als Direktverkäufer angesehen werden könnten, wenn Sie direkt vom Produzenten beziehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dazu nun entschieden.

Keine Ausnahmeregelung im Online-Handel

Am 12. Oktober 2017 entschied der EuGH in einem Urteil, dass für den Online-Handel die Ausnahmeregelung aus der EG-Öko-Verordnung nicht gilt, da im E-Commerce kein direkter Verkauf an den Verbraucher vorliegt. Im genannten Paragraphen steht der Begriff direkt für die gleichzeitige Anwesenheit von Verkäufer und Verbraucher an einem Ort.

Kontrollen müssen im Online-Handel eingehalten werden!

Also gilt für den Online-Handel nach wie vor: Nur Bio-Lebensmittel, die kontrolliert und zertifiziert sind, dürfen auch als solche im Shop verkauft werden. Das bedeutet, dass auch der Online-Shop selbst, der die Lebensmittel weiterverkauft, von einer Kontrollstelle geprüft werden muss. Nach Vertragsabschluss und durchgeführter Kontrolle wird die Zertifizierung erteilt. Die Werbung mit dem bundeseinheitlichen Bio-Siegel im Shop ist allerdings erst dann erlaubt, wenn eine Meldung an die Informationsstelle Bio-Siegel der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erfolgt ist. Und natürlich müssen die vertriebenen Produkte selbst eine Bio-Zertifizierung vorweisen können.Darüber hinaus müssen natürlich auch alle anderen gesetzlichen Vorschriften, die beim Verkauf von Lebensmitteln  gelten, eingehalten werden. Dazu gehören zum Beispiel die Grundpreisangabe sowie die Erfüllung der Informationspflichten der EU-Lebensmittelinformationsverordnung.

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