Betriebsurlaub im Onlineshop: Darauf sollten Sie achten

Erstellt am: 30.12.2016
zuletzt geändert am: 30.12.2016

 

Die Betreiber kleinerer Onlineshops sehen sich häufig vor einem Problem: Möchten sie Urlaub machen, steht der ganze Betrieb still. Doch ganz ohne freie Tage geht es einfach nicht. Soll beispielsweise für den Sommerurlaub oder auch für eine geruhsame Weihnachtswoche der Betrieb heruntergefahren werden, gilt es einiges zu beachten.

Betriebsurlaub im Onlineshop: Verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten

Um den Onlineshop auch während der Abwesenheit zu organisieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung:
  • Deaktivierung der Bestellfunktion: In Mietshops und häufig auch in anderen Lösungen gibt es die Möglichkeit, die Bestellfunktion zu deaktivieren, beispielsweise indem Sie den Warenkorb abschalten. Kombinieren Sie dazu die Information, dass es nach dem Betriebsurlaub weitergeht.Vorteil: kein Risiko, keine aufgelaufenen Bestellungen nach dem UrlaubNachteil: unseriöser Anstrich, entgangener Umsatz
  • Verlängerung der Lieferzeit: Passen Sie die Lieferzeit aller Artikel im Onlineshop manuell an und verlängern Sie sie um die Urlaubszeit. Weisen Sie darauf hin, dass sich die längeren Lieferzeiten durch den Urlaub ergeben.Vorteil: kein Risiko von Beschwerden wegen verspäteter Lieferungen, Umsätze trotz BetriebsurlaubNachteil: hoher Aufwand für Anpassung der Lieferzeiten, evtl. negatives Image wegen langer Lieferzeiten
  • Hinweis auf Lieferzeiten: Sie können die Lieferzeiten auch lassen, wie sie sind, und stattdessen einen allgemeinen Hinweis im Onlineshop anbringen, dass erst ab einem bestimmten Datum wieder ausgeliefert wird. Es ist rechtlich allerdings umstritten, ob dies ausreicht, um den Kunden ausreichend zu informieren. Sorgen Sie auf jeden Fall dafür, dass der Hinweis an derselben Stelle wie die eigentlichen Lieferfristen auftaucht und der Kunde die Information auf jeden Fall vor dem Bestellabschluss zur Kenntnis nehmen kann.Vorteil: geringer Aufwand, Umsätze weiterhin möglichNachteil: rechtlich fragwürdig, evtl. erhöhter Arbeitsanfall nach der Rückkehr

Achtung: Erreichbarkeit muss gegeben sein

Als Shopbetreiber sind Sie verpflichtet, für die Besucher Ihrer Website erreichbar zu sein, telefonisch ebenso wie per E-Mail. Dies gilt auch dann weiter, wenn Sie im Urlaub sind und darauf auf Ihrer Website hinweisen. Sie sollten daher während Ihrer Abwesenheit eine andere Person mit der Beantwortung von Anrufen und E-Mails beauftragen. Ansonsten müssen Sie eine Ruf- und E-Mail-Weiterleitung auf ihr Smartphone einrichten und auf Anfragen während Ihres Urlaubs reagieren.Quelle: IT Recht Kanzlei

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