Angabe von Lieferzeiten: So machen Sie es richtig

Erstellt am: 13.04.2017
zuletzt geändert am: 13.04.2017

 

Jeder Shopbetreiber ist verpflichtet, die gültigen Lieferzeiten für die Warensendungen im eigenen Onlineshop genau anzugeben. Der Verbraucher muss vor dem Absenden seiner Bestellung errechnen können, wann die Ware spätestens bei ihm eintrifft. Die folgenden Fälle zeigen Ihnen, wann, wo und wie Sie die Lieferzeiten angeben müssen.

Die richtige Stelle: Kenntnisnahme vor der Bestellung

Der Kunde muss vor dem Versand der Bestellung die Möglichkeit haben, sich über die Lieferzeiten zu informieren. Im Idealfall tun Sie dies an zwei Stellen:
  • Auf der Produktdetailseite: Es hat sich als Standard etabliert, die Lieferzeit direkt in der Nähe des Preises auf der Produktdetailseite anzugeben. Hier kann der Kunde die Angabe bereits sehen, ehe er den Bestellvorgang einleitet, ehe er also den Artikel zum Warenkorb hinzufügt.
  • Im Checkout: Auf der letzten Seite des Bestellvorgangs fassen Sie ohnehin noch einmal alle Produkte zusammen und listen sie gemeinsam mit ihren Produkteigenschaften und -fotos auf. An dieser Stelle können Sie die Lieferzeiten noch einmal einblenden.

Die richtige Art und Weise: Konkrete Lieferfrist

Sie müssen die Lieferfrist so angeben, dass der Kunde den spätesten Liefertermin ausrechnen kann. Es ist nicht erlaubt, durch Ergänzungen wie „ca.“ oder „voraussichtlich“ eine Einschränkung vorzunehmen, dass die Lieferung in einigen Fällen auch länger dauern kann. Sie müssen sie von vornherein so angeben, dass auch solche Ausnahmefälle davon erfasst werden. Möglich sind beispielsweise solche Formulierungen:
  • 3 bis 5 Tage
  • maximal 5 Tage
  • bis zu 5 Tage
Hinweis: Es ist übrigens nicht mehr ausreichend, nur den Lagerstatus anzugeben (z. B. „sofort verfügbar“), weil der Kunde hieraus den Lieferzeitpunkt nicht errechnen kann.

Bestellung mehrerer Artikel mit unterschiedlicher Lieferfrist

Bestellt Ihr Kunde sofort verfügbare Artikel sowie Produkte, die erst in einigen Tagen lieferbar sind, so müssen Sie ihn über die tatsächliche Lieferfrist informiert. Hier gibt es zwei Varianten:
  • Teillieferung: Die Artikel werden gemäß Verfügbarkeit in Teillieferungen ausgeliefert. An den einzeln genannten Lieferfristen ändert sich nichts.
  • Gesamtlieferung: Liefern Sie alle Artikel aus, dann aber erst zum Liefertermin des Artikels mit der längsten Lieferfrist, so muss dies vor Abgabe der Vertragserklärung entsprechend kommuniziert werden.

Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann freuen wir uns auf eine positive Bewertung!

0/5 bei 0 Bewertungen