Amazon und Co in der Haftung bei Umsatzsteuerbetrug

Erstellt am: 16.08.2018
zuletzt geändert am: 16.08.2018

 

Kommt es beim Verkauf von Waren über Amazon, Ebay oder andere große Plattformen zum Umsatzsteuerbetrug, sollen diese in Zukunft haftbar gemacht werden. Ziel ist eine Erhöhung der Steuereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich.

Das Bundesfinanzministerium wird aktiv

Nach einem Kabinettsbeschluss müssen ab 2019 Verkaufsplattformen im Internet absichern, dass auch ausländische Händler beim Finanzamt gemeldet sind. Andernfalls haften die Plattformen für die dadurch entstehenden Steuerausfälle. Aktuell sind die Händler in der Versteuerungspflicht. Bundestag und Bundesrat müssen diesem Beschluss noch zustimmen. Niedergelegt werden sollen die neuen Regelungen im Jahressteuergesetz 2018, mit dem die Zeit überbrückt werden soll, bis ähnliche, EU-weit gültige Regelungen im Jahr 2021 in Kraft treten.Finanzminister Scholz:
Damit schützen wir alle steuerehrlichen Unternehmen und sorgen auch für einen fairen Wettbewerb zwischen Verkäufern aus dem In- und Ausland. 

Starker Anstieg der Online-Händler mit Sitz im Ausland

Welches Potenzial zum Steuerbetrug vorhanden ist, zeigt der Anstieg ausländischer Händler, insbesondere aus China, Hongkong und Taiwan. Zuständig für die Meldung ist das Finanzamt Berlin-Neukölln. Zwischen Mai und Juli 2017 hat sich die Anzahl um mehr als versechsfacht. Händler aus diesen Regionen würden sich eher selten in Deutschland registrieren, Prognosen nennen einen Wert von 25 %

Handelsverbände warnen vor Aufwand

Trotz genereller Zustimmung sind die Handelsverbände in Deutschland skeptisch und warnen vor einem hohen bürokratischen Aufwand. Denn nicht nur ausländische, auch inländische Händler müssen Bescheinigungen vorlegen, obwohl sie bereits in Deutschland erfasst sind und ohnehin regelmäßig überprüft werden. Auch das Fehlen einer digitalen Lösung wird von den Verbänden kritisiert und fordert aufgrund des hohen Aufwands eine Fristverlängerung für kleine und mittlere deutsche Händler.

Das sagen die Konzerne

Amazon und Ebay bekunden ihre Zustimmung und bekräftigen, dass steuerlich nicht ordnungsgemäß agierende Händler sofort gesperrt werden. Doch auch von dieser Seite kommt Kritik: So stellen sie die Nachteile und die Belastung für global agierende Unternehmen durch den deutschen Alleingang hervor.Quelle: handelsblatt.com

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